Ab verstößt man gegen rechtsberatungsgesetz

Hier werden viele Fragen gestellt, dessen beantwortung eine Rechtsberatung sein kann. Das kann ja unheimlich Ärger geben. Oder nicht?

12 Antworten zur Frage

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Ab wann verstößt man hier gegen das Rechtsberatungsgesetz.

Du meinst den Tatbestand der Winkelschreiberei. Der ist sehr alt, aber es gibt ihn tatsächlich noch. Strafbar wäre es eventuell, wenn die Tipps hier kostenpflichtig wären oder wenn hier jemand Eingaben, Dokumente oder Verträge ausarbeitet - was aber nicht gegeben ist.
Jeder darf seine Meinung zu einer rechtlichen Frage kundtun - solange er dafür kein Geld nimmt und/oder sich nicht fälschlich als Rechtsanwalt ausgibt, ist das meiner Meinung nach kein Problem.
Du verstößt ja auch nicht gegen die Gewerbeordnung, wenn Du hier jemandem einen Tipp gibst, wie er seinen Wasserhahn abdichten kann oder ein Programm auf seinen PC installiert.
Ich hab' mir gerade die eher antike Winkelschreibereiverordnung durchgelesen - hatte es wohl noch recht gut in Erinnerung.:
§. 1.
Als Winkelschreiber ist anzusehen:
a wer, ohne von der zuständigen Behörde dazu berechtigt zu seyn, es
zu seinem Geschäftsbetriebe macht, Rechtsurkunden oder
gerichtliche Eingaben in oder außer Streitsachen, wenn auch das
Einschreiten eines Rechtsfreundes bei denselben gesetzlich nicht
vorgeschrieben ist, für Parteien zu verfassen oder als
Bevollmächtigter derselben bei Gericht einzuschreiten, es möge
der Bezug eines Entgeldes hierbei erwiesen seyn oder die
gewinnsüchtige Absicht auch nur aus der Menge der verfaßten
Rechtsurkunden oder Eingaben, aus häufigen Einschreitungen in der
Eigenschaft eines Bevollmächtigten, aus der Beibringung
verstellter Sessionen oder aus anderen Umständen mit Grund zu
folgern seyn.
Ist aber schon sehr antik.
seyn. Proceßordnung. hübsch anzusehen
Ja, wir sind ein traditionsbewusstes Völkchen hier in den Bergen. Ist apropos immer noch gültig und kein Einzelfall
Da hast du Recht. Offiziell sind Rechtsberatungen in "konkreten Fällen" verboten, wenn die Frage und die ANtwort allerdings allgemein gehalten werden ist es eine Grauzone, die scheinbar toleriert wird.
Es erhebt hier, soweit ich weiß, niemand den Anspruch auf Korrektheit, das gilt auch für medizinische Auskünfte!
Wenn Gessetzestexte angeführt werden, bleibt ja immer noch die Auslegung
Tschuldigung: Das eine "s" aus Gesetzestexte hätte ich gern zurück
Durch deine Ergänzung hast du jetzt insgesamt 5 "s" verplempert.
sorry, kommt nicht wieder vor Gib die sofort her
Also, man kann hier Rat suchen oder sich eine Idee geben lassen. Hätte ich aber ein ernsthaftes Problem, würde ich zum Anwalt gehen. Ich kann doch hinterher nicht sagen, aber in Lycos IQ hat das jemand gesagt.
ich denke, solange deutlich wird, dass das nur mein Laienwissen ist oder eigene Erfahrungen, dürfte es kein Problem geben
Also ich habe hier für meine Ratschläge kein Honorar verlangt und trete als Privatperson auf.
Ich sehe daher kein Problem.
Ich denke nicht, dass dieses Forum überhaupt dazu geeignet ist, konkret und so umfassend Auskunft zu geben, dass hierdurch ein erfolgreiches Verfahren geführt werden könnte.
Es wäre allerdings durchaus denkbar, dass es in Einzelfällen eigene Erfahrungen und / oder gesicherte Kenntnisse mit dem Prozeßgegner oder dem Sachverhalt gibt.
Diese Erfahrungen kann man natürlich weitergeben.
Generelle Erfahrungswerte aus vergleichbaren Konstellationen können auch hilfreich sein, sofern keinen direkten Bezug herstellt.
Hier hat die Erfahrung gezeigt, dass die Empfehlung einer gewissen Vorgehensweise meistens schnell aufzeigt, ob Gemeinsamkeiten bestehen.
Immer gilt der Grundsatz, für die Konsequenzen seiner Handlungen auch einzustehen. Auch in bester Absicht ist ein falscher Rat genauso schädlich, wie einer aus Selbstüberschätzung oder Profilneurose.
Trotzdem halte ich es in vielen Fällen für überflüssig,anwaltlichen Rat einzuholen, wenn das mein Informant bereits getan hat.
Die wichtigste Frage sollte sich also immer auf Quelle der Eingebung focussieren.