Ab schichtwechsel
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Ab wann Schichtwechsel?
Überprüfe nochmal den Vertrag, ob dir darin das Recht auf Frühschichten eingeräumt wird oder nur die Möglichkeit genannt wird, dass du von deinem Arbeitgeber auf Frühschichten eingesetzt wirst.
Das gibt es nicht. Es wird in der Arbeitsordnung, Tarifverträgen und Arbeitsverträgen jeweils geregelt. Eine pauschale Antwort ist hier also nicht möglich.
Du solltes dich aber einfach mal mit deinen Arbeitnehmervertretern in Verbindung setzen. Die können dir sicherlich helfen.
Im Arbeitszeitgesetz § 6 steht dazu
" Arbeitnehmer, die Nachtarbeit in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Jahr zu leisten haben, haben Anspruch auf :
.
- Umsetzung auf einen Platz ohne Nachtarbeit auf Verlangen, sofern keine drinlichen betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen, bei einer Gesundheitsgefährdung sowie der Betreuung von Kindern unter 12 Jahren oder schwer pflegebedürftigen Angehörigen, wenn diese nicht durch eine andere Person im Haushalt möglich ist."
Sprich mit deinem Arbeitgeber.