Ab man offiziell über eigene bestattung bestimmen
7 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Ab wann darf man offiziell über die eigene Bestattung bestimmen
Also natürlich gibt es sowas auch in Deutschland.
Dazu gibt es auch keine Altersbeschränkung.
Allerdings.wenn du schreibst du möchtest einen Eichensarg und eine pompöse Beerdigung, muss sich keiner daran halten, sofern du die Finanzen davor nicht gesichtert hast.
Bezhalst Du alles, dann haben sich die Erben daran zu halten.
Am besten du gehst zu einem Beerdigungsunternehmen und legst es dort fest.
Wir hatten da mal ein Fall in der Familie, meine cousine war schwer erkrankt und wollte nach dem Ableben verbrannt werden, aber ihre Mutter konnte sich nicht damit abfinden. nach ihrem Tod sprachen wir mit dem bestatter und dieser meinte, dass die Bestimmungen erst mit Volljährigkeit in Kraft treten aber da Marie noch 17 war, wurde die Bestimmung der Mutter durchgesetzt und es wurde eine Erdbestattung
Etwas ähnliches ist mir auch bekannt, aus meinenm Umfeld.
Die 17-Jährige Tochter von Bekannten hatte mal "beiläufug" geäußert, "wenn sie mal nicht mehr wäre", möchte sie auf jeden fall in etwas Buntem bestattet werden, ein Kleid oder Gewand stelle sie sich vor. Außerdem solle niemand zur Trauerfeier in Schwarz erscheinen. "Da ich kein Schwarz anhaben werde, brauchen es die Trauergäste auch nich"
Sie verlor schon kurz vor Ihrem 18. Geburtstag bei einem
Verkehrsunfall Ihr Leben.
Die Eltern, sehr konservativ eingestellt, wollten aber unbedingt obwohl sie den vor einiger Zeit geäußerten Wunsch Ihrer Tochter kannten, daß ihre Tochter in festlicher Kleidung bestattet wird.
Sie lag in einem langen schwarzen Rock und einer weißen Bluse mit Rüschen in Ihrem Sarg. Kleidung, welche sie zu Lebzeiten freiwillig niemals angezogen hätte. Auch erzählten die nichts davon, eigentlich niemand in schwarz zur Beerdigung erscheinen sollte.
Die ältere Schwester hatte sich damals fürchterlich aufgeregt, daß Ihre Eltern so vollkommen am letzten Willen der eigenen Tochter vorbeihandelten. Auch wenn dieser Wille natürlich "nur" mündlich geäußert wurde.
Kurz vor der Beerdigung ließ die Tochter den Sarg noch einmal öffnen und legte Ihrer Schwester eines von Ihren Lieblingssommerkleidern mit hinein, damit sie Ihre Wunschkleidung wenigstens dabei hätte.
Außerdem erschien sie in heller Kleidung zur Trauerfeier.
Darüber geriet sie noch nach der Beeisetzung beim Kaffeetrinken mit den Eltern in einen heftigen Streit.
Die unerfreulichen Ereignisse damals haben die Schwester bewogen, umgehend Ihre Bestattung in schriftlicher Form zu regeln und in allen wichtigen Punkten abzusichern. Der unerwartet frühe Tod Ihrer Schwester und das anschließende Verhalten Ihrer Eltern war Ihr Argument, daß man nie früh genug damit anfangen könne.
Das ist Unsinn. Da man schon ab dem 14ten Lebensjahr ein Testament schreiben darf, darf auch in diesen festgelegt werden wie man beerdigt werden will.
Hallo Response: ich habe Folgendes gefunden
Wer über seine eigene Bestattung bestimmen will, kann schon zu Lebzeiten vorsorgen. Das Testament ist dafür allerdings nicht geeignet: Es wird für gewöhnlich erst nach der Bestattung geöffnet. Besser sind Absprachen in der Familie und handschriftliche Vollmachten. Eine solche Vollmacht ist beispielsweise für eine Feuerbestattung sinnvoll. Wer will, kann auch einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter abschließen. Darin werden Ablauf, Umfang und persönliche Wünsche für die Bestattung festgelegt.
http://www.dorn-bestattungen.de/033bb698ba0b55a02/index.html
Über das Alter habe ich bis jetzt noch nichts gefunden, habe aber einen Kommentar unter die erste Antwort geschrieben, wie es damals bei uns in der Familie ablief.
es gibt auch offizielle versicherungsunternehmen, über die man eine "Versicherung" abschliessen kann, um sicherzugehen, dass alles so verläuft, wie man es geplant hat
Vertriebsportal - maklerservice.de - adcuri.de
Auch hier wird geschrieben, dass ein Schriftstück vollkommen aussreicht, welches vom Verstobenen verfasst wurde
Mit rechtlichem Hintergrund
http://www.verfuegungszentrale.org/cms/upload/pdf/faq/FAQs-Trauerverfuegung.pdf
http://www.institut-pieta.ch/zeug/Bestattungsverfuegung.pdf
Verfügungen, ähnlich wie oben verlinkte finden sich zum Download inzwischen auf zahlreichen Webseiten von Bestattern oder entsprechenden Verbänden.
Ich würde an Deiner Stelle einfach ein Bestattungsinstitut in Deiner Nähe kontaktieren, vielleich sogar einen unverbindlichen Gesprächstermin vereinbaren. Dort wird man Dich auf jeden Fall näher informieren können, vor allem hinsichtlich der wichtigsten Punkte, rechtliche und finanzielle Absicherung.