14tägigen rückgabefrist zählen feiertage

Ich habe eine gelieferte Ware retourniert, bei der ein Rückgaberecht von 14 Tagen eingräumt ist.Aufgrund der Ostertage soll die Retour aber zu spät eingetroffen sein,wobei die Rückname nicht mehr anerkannt wird.Weder eine Gutschrift noch eine Sendung der "falschen Artikel" ist aber wieder bei mir eingetroffen.Werden die Feiertage ´mitgezählt.

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Bei einer 14tägigen Rückgabefrist zählen dann auch die Feiertage dazu?

Ja, da es sich nicht um 14 Werktage handelte.
Fällt der Ablauf einer Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des darauf folgenden Werktags: § 193 n.F. BGB