14 tage rückgaberecht zählen werktage

Ich habe am 18.12.2006 ein TV Gerät gekauft und bin nicht zufrieden. Ich möchte das Gerät nun am 02.01.2007 zurückgeben. Ist die Frist zur Rückgabe an diesem Tag überschritten oder zählen die Sonn -und Feiertage nicht mit?

4 Antworten zur Frage

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Bei 14 Tage Rückgaberecht zählen da nur Werktage?

Wenn nichts anderes in den AGB steht spricht man von Wochentagen.
Hallo Albert Einstein,
ich habe das Gerät bei einem Lebensmittel-Discounter gekauft. Eine AGB ist nicht vorhanden nur der Kassenbon.
und Guten Rutsch
entenjure
Du hast KEIN Recht auf Umtausch. Wenn der Händler sich weigert hast Du Pech gehabt und darfst das Gerät behalten.
heirote
Meine Antwort beschränkte sich auf Werk- oder Wochentage und hatte nichts mit dem generellen Umtauschrecht zu tun.
Dein Kommentar wäre also besser als Antwort eingestellt worden.
Bei der 14-tägigen Rückgabefrist sind Kalendertage gemeint, nicht nur die Werktage. Allerdings sind die meisten Versandhäuser aus Kulanz auch bereit, die Ware noch einen Tage später anzunehmen, gerade nach den großen Feiertagen, wie Weihnachten.
Etwas anderes ist es, wenn Du den Fernseher in einem klassischen Fachgeschäft oder bei einem der großen Medienhäuser direkt gekauft hast. Dann hast Du nämlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, wie beim Versandhandel, also keine 14 Tage, nicht einmal 1 Tag.
Wenn das TV-Gerät defekt ist, kannst Du es natürlich zurückbringen und eine Reparatur verlangen. Wenn es Dir aber einfach nur nicht gefällt, dann kannst Du nur auf die Kulanz des Händlers hoffen, dass er mit einer Wandlung des Kaufvertrages einverstanden ist. Das heißt aber noch lange nicht, dass er Dir Dein Geld wiedergeben wird, er könnte Dir auch einfach einen Gutschein ausstellen, oder aber sich schlicht weigern, das Gerät zurückzunehmen.
Die entscheidende Frage ist also, wo und wie Du das Gerät gekauft hast, nicht ob die 14 Tage schon überschritten sind