Zählen feiertage verjährungsfrist

ja, Feiertage spielen allenfalls eine Rolle bei einem Fristablauf, also z.B. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages - quelle: §222 ZPO

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Zählen Feiertage auch zur verjährungsfrist?

Verspätet zugestellte Bußgeldbescheide verjähren i. d. R. nach 3 Monaten. Egal ob da ein Feiertag war oder nicht. Die Verjährungsfrist kann auch nicht unterbrochen werden.
▷ Bußgeldbescheid - Verjährung von Bußgeld
Ganz andere Frage. Warum Verjährungsfrist wenn die schon 3 Monaten eintritt?
Die Verjährungsfrist kann auch nicht unterbrochen werden."
Natürlich kann sie das.
Sieh mal in den §33 OWiG.