Verkauf von Lampen, die nur mit Glühbirnen funktionieren

Warum dürfen Lampen, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühbirnen betrieben werden, trotz des Glühbirnenverbots in der Europäischen Union verkauft werden?

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Das Glühbirnenverbot in der Europäischen Union ist seit dem 1. September 2012 in Kraft. Eine entscheidende Frage bleibt, wieso Lampen weiterhin verkauft werden dürfen die ausschließlich mit diesen herkömmlichen Glühbirnen kompatibel sind. Der Verkauf von solchen Lampen ist nicht explizit verboten. Es gibt mehrere Aspekte – die in diesem Zusammenhang relevant sind.

Zunächst – das Verbot bezieht sich in erster Linie auf die Vermarktung neuer herkömmlicher Glühbirnen. Das bedeutet – die Hersteller dürfen keine neuen Produkte weiterhin an den Handel bringen. Das bedeutet jedoch nicht; dass Restbestände nicht verkauft werden dürfen. Der Abverkauf bereits existierender Bestände ist weiterhin erlaubt.

Die Entscheidung das Glühbirnenverbot einzuführen wurde mit dem Ziel getroffen, umweltfreundliche Alternativen zu fördern. LED-Lampen sind hierbei ein hervorragendes Beispiel. Sie bieten eine höhere Lichtausbeute bei geringerem Energieverbrauch. Doch nicht alle Verbraucher sind bereit ihre alte Technik aufzugeben. Viele bevorzugen immer noch Glühbirnen – sei es wegen der Lichtqualität oder des gewohnten Designs. Das führt dazu: Dass der Verkauf von Lampen die auf Glühbirnen angewiesen sind weiterhin eine Nachfrage hat.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Kompatibilität zwischen den neuen LED-Technologien und den alten Dimmverfahren. Hierbei gibt es diverse technische Herausforderungen. Die üblichen Dimmverfahren – Phasenanschnittsteuerung und Phasenabschnittsteuerung – sind aufgrund der unterschiedlichen elektrischen Eigenschaften von LED-Lampen nicht immer problemlos mit vorhandenen Dimmern kombinierbar. Das führt häufig zu Flackern. Neuartige Techniken – wie die Pulse Width Modulation (PWM) – sind erforderlich um die Dimmfunktionalität ebenfalls mit LEDs zu gewährleisten.

Falls eine 🛋️ ausschließlich herkömmliche Glühbirnen akzeptiert, können beim Einsatz von LEDs Probleme auftreten. Manche Dimmer fordern beispielsweise eine gewisse Mindestlast. LED-Lampen hingegen haben eine deutlich geringere Leistungsaufnahme. Dies kann zu Störungen führen wenn das nicht berücksichtigt wird. Eine Lösung bestünde darin, spezielle Widerstände oder PTC-Kaltleiter einzusetzen um sicherzustellen, dass die Mindestlast regelmäßig erreicht wird. Dennoch muss dies von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden, da die Arbeiten an elektrischen Anlagen erhebliche Gefahren mit sich bringen können.

Alternativen bestehen auch in der Verwendung von Restbeständen der klassischen Glühbirnen oder dem Umstieg auf Halogenlampen. Diese bieten ähnlich wie die Möglichkeit dimmbar zu sein. Es ist jedoch wesentlich – die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Über den Online-Handel können immer noch alte Glühbirnen erstanden werden. Auch spezielle Geschäfte ´ die sich auf Restbestände konzentrieren ` bieten diese Produkte an.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Verkauf von Lampen die nur mit herkömmlichen Glühbirnen funktionieren, im Rahmen des Glühbirnenverbots in der Europäischen Union absolut legal ist. Die gesetzgeberischen Bestimmungen haben das Ziel energieeffizientere Technologien zu fördern. Jedoch zeigt sich – dass Verbraucher unterschiedliche Bedürfnisse haben. Für jene ´ die an Glühbirnen festhalten ` bleibt eine Vielzahl von Optionen weiterhin erhalten.






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