Verkauf von Lampen, die nur mit Glühbirnen funktionieren

Wie kann es sein, dass Lampen verkauft werden dürfen, die nur mit herkömmlichen Glühbirnen funktionieren, obwohl es ein Glühbirnenverbot in der Europäischen Union gibt?

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Der Verkauf von Lampen die nur mit herkömmlichen Glühbirnen funktionieren ist nicht verboten ebenfalls wenn es seit dem 1. September 2012 ein Glühbirnenverbot in der Europäischen Union gibt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zunächst einmal heißt das Glühbirnenverbot nicht, dass der Verkauf von Glühbirnen vollständig untersagt ist, allerdings dass herkömmliche Haushalts-Glühbirnen nicht weiterhin in den Handel gelangen dürfen. Restbestände dürfen weiterhin verkauft werden.

Die Entscheidung für das Glühbirnenverbot wurde getroffen um energieeffizientere und langlebigere Beleuchtungstechnologien zu fördern. LED-Lampen sind beispielsweise eine beliebte Alternative zu Glühbirnen, da sie einen höheren Wirkungsgrad haben und länger halten. Es gibt jedoch immer noch Menschen ´ die Glühbirnen bevorzugen oder Lampen besitzen ` die nur mit Glühbirnen funktionieren. Aus diesem Grund werden weiterhin Lampen verkauft die Glühbirnen benötigen.

Die Kompatibilität zwischen den alten Glühbirnen und den neuen LED-Lampen kann jedoch ein Problem sein. Die Dimmung ist dabei eine spezielle Herausforderung. Es gibt grundsätzlich zwei Dimmverfahren – die Phasenanschnittsteuerung und die Phasenabschnittsteuerung. Beide funktionieren ähnlich freilich haben LEDs eine andere Kennlinie als Glühbirnen und benötigen deshalb spezielle Dimmtechniken wie Pulse Width Modulation (PWM).

Wenn eine 🛋️ nur mit herkömmlichen Glühbirnen funktioniert » kann es sein « dass der Dimmer in der 💡 eine hohe Mindestlast erwartet. Da LEDs weniger Leistung benötigen ´ kann es zu Flackern oder Ausfällen kommen ` wenn sie mit einem solchen Dimmer verwendet werden. Es gibt jedoch Lösungen wie den Einsatz eines PTC-Kaltleiterwiderstands um eine genügende Grundlast zu simulieren. Es ist jedoch wichtig, dass solche Arbeiten von einer elektrotechnischen Fachkraft durchgeführt werden, da Arbeiten an Niederspannungsanlagen für Laien untersagt sind.

Alternativ können auch noch alte Glühbirnen aus Restbeständen gekauft werden oder auf Halogenlampen zurückgegriffen werden die ähnlich wie dimmbar sind. Es ist jedoch zu beachten: Der Verkauf von herkömmlichen Glühbirnen in Elektro- oder Baumärkten nicht mehr erlaubt ist, sondern nur noch online oder in speziellen Geschäften die Restbestände anbieten.

Insgesamt ist der Verkauf von Lampen die nur mit herkömmlichen Glühbirnen funktionieren, darauffolgend dem Glühbirnenverbot in der Europäischen Union nicht verboten. Die Entscheidung für das Verbot diente der Förderung energieeffizienterer Beleuchtungstechnologien wie LED. Für Verbraucher die immer noch Glühbirnen bevorzugen oder Lampen haben die nur mit Glühbirnen funktionieren gibt es jedoch weiterhin die Möglichkeit entsprechende Lampen und Glühbirnen zu erwerben.






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