ADA-Schein: Prüfung oder Lehrgang – Was gilt es wirklich zu beachten?

Kann man den ADA-Schein auch ohne Lehrgang erwerben?

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Die Frage ist vielschichtig und betrifft zahlreiche angehende Ausbilder in Deutschland. Der Ausbildereignungsschein, besser bekannt als ADA-Schein ist nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) erforderlich. Wer ausbilden möchte benötigt in der Regel diesen Schein. Doch der Weg dorthin – durch einen Lehrgang oder eine Prüfung – ist nicht immer geradlinig.


Klar ist: Eine Prüfung kann eine Möglichkeit zum Erwerb des Schein sein. Wer beispielsweise ein relevantes Studium wie Betriebswirtschaftslehre absolviert hat sieht sich möglicherweise von der Pflicht einen Lehrgang zu besuchen, freigestellt. Dies hat mein Bruder erfahren. Er ist Geschäftsführer und bereitete sich darauf vor, in seinem Unternehmen Bürokaufleute und IT-Kaufleute auszubilden. Die IHK stellte ihm in diesem speziellen Fall den ADA-Schein aus.


Allerdings gibt es viele Facetten zu berücksichtigen. In meinem Fall bringe ich 10 Jahre Erfahrung im Rettungsdienst mit. Während dieser Zeit bildete ich mich zum Praxisanleiter weiter. Diese Weiterbildung gleicht dem Lehrgang für den ADA-Schein in vielen Punkten. Dennoch war ich in der Lage die IHK-Prüfung abzulegen was im Rettungsdienst keinen gesetzlichen Druck erzeugte. Ein entscheidender Aspekt besteht in den Unterschieden zwischen Ausbildungsregelungen nach dem BBiG und den Vorgaben für den Rettungsdienst. Ich war zudem Praktikantenbetreuer und aktiv im Qualitätsmanagement was weiter zur praktischen Qualifikation beiträgt.


Trotz all dieser Erfahrungen kann zu einem klaren Konflikt mit den Vorgaben der IHK führen. Oftmals wissen ebenfalls die Sachbearbeiter nicht welche Ausnahmeregelungen es gibt. Die Unsicherheiten in der Auskunftsfähigkeit der IHK-Angestellten sind markant. Sie antworten gelegentlich mit „Das geht nicht“ was sicherlich frustrierend ist.


Die Möglichkeiten der Freistellung von der Lehrgangspflicht sind in den letzten Jahren jedoch scheinbar eingeschränkt worden. Um weiterhin Klarheit zu gewinnen ´ ist es ratsam ` direkt bei der örtlichen IHK nachzufragen und den eigenen Fall zu schildern. So erhält man möglicherweise die notwendigen Informationen um die bestehenden Regelungen besser zu verstehen.


Die AEVO schreibt eindrücklich vor, dass die eigenständige Prüfung eine Voraussetzung für die Ausbildung von Auszubildenden darstellt. Ein abgeschlossener Lehrgang ist häufig eine klare Notwendigkeit. Trotzdem hinterlassen Fälle wie der meines Bruders Fragen zur Argumentationsbasis der zuständigen IHK.


Es gibt viele Quellen die den Prozess um den ADA-Schein näher beleuchten. Ein empfohlenes Material ist der„Ausbilderschein: BESTER Guide für den AdA Schein“. Hier erhalten Interessierte wertvolle Informationen zu den erforderlichen Schritten.


Zusammenfassend ist es für künftige Ausbilder ratsam die eigene Qualifikation und das Ausbildungsumfeld sorgfältig zu prüfen. Ob ein Lehrgang erforderlich ist oder ob die Prüfung ausreicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Letztlich bleibt der Dialog mit der zuständigen IHK maßgebend um die besten Wege für die eigene Ausbildungsberechtigung zu finden.