Die Frage nach einem vorzeitigen Austritt kann für viele Soldaten von Bedeutung sein. Mein Freund ist seit dem 1. Oktober 2012 bei der Bundeswehr tätig - nach Abschluss der Grundausbildung ist er in eine neue Kaserne gewechselt. Verunsichert stellt er nun fest – dass er sich so seine vier Jahre verpflichtet hat. Doch was passiert, wenn er jetzt kündigen möchte – wie verhält es sich hierbei?
Zunächst einmal gilt es zu erwähnen, dass es eine sechsmonatige Probezeit gibt. Diese Regelung ist für Zeitsoldaten von zentraler Bedeutung. Während dieser Probezeit kann der Soldat sowie vom Dienstherrn als ebenfalls für sich selbst eine Kündigung aussprechen. Ist er nun in den ersten sechs Monaten seiner Dienstzeit ´ bleibt ihm also rechtlich eine Option ` um vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen. Darüber hinaus kann er » darauffolgend Ablauf dieser Probezeit « einen Antrag auf Statusänderung stellen. Dieser Antrag ermöglicht es ihm, vom Zeitsoldaten in einen Freiwilligen Wehrdienst Leistenden (FWDL) herabgestuft zu werden. Nach Beendigung seiner FWDL-Zeit kann er dann ähnlich wie aus dem Dienst ausscheiden.
Die Umsetzung dieser Statusänderung ist jedoch nicht ohne Hürden. Hat er einmal diesen Antrag gestellt, muss er bedenken dass möglicherweise das Gehalt welches er als Zeitsoldat empfangen hat, in einem gewissen Umfang zurückgezahlt werden muss. Dies ist ein nicht zu vernachlässigendes Risiko das es zu berücksichtigen gilt. Zudem gab es früher die Möglichkeit, einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) zu stellen um aus dem Dienstverhältnis zu scheiden. Diese Regelung könnte zwar auch heutige Relevanz haben wird jedoch durch die Abwicklung von Wehrpflichtigen weniger gebräuchlich.
Ein weiterer Aspekt sind die finanziellen Konsequenzen. In der Regel hat er während seiner Probezeit die Möglichkeit - deckungsgleich in der freien Wirtschaft - vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen. Allerdings läuft er Gefahr möglicherweise nur einen Teil seines Entlassungsgeldes oder sogar gar nichts zu erhalten.
Es ist entscheidend zu wissen: Der Vertrag bindend ist. Dennoch besteht während der Probezeit die Möglichkeit für den Dienstherrn, den Vertrag aufzulösen. Nach dieser Zeit wird die Bindung deutlich strenger und kann mit ernsthaften Konsequenzen verbunden sein, wenn dann eine vorzeitige Beendigung des Vertrags angestrebt wird.
Um sicher zu gehen, sollte sich mein Freund schnellstmöglich an seinen Spieß wenden - die an ihn gerichteten Ratschläge sind im wahrsten Sinne des Wortes Gold wert. Dort kann er sich fundiert informieren und die Einschätzung seiner individuellen Situation einfließen lassen. Es ist empfehlenswert ´ dass er sich im Vorfeld gut überlegt ` welche Schritte er unternehmen möchte. Auf diese Weise vermeidet er möglicherweise weitreichende Konsequenzen. Letztendlich gilt, ebenso wie bei allen Verträgen der Grundsatz: "Gut überlegt ist halb gewonnen.
