Die Verantwortung der Eltern: Kinder und Listenhunde in Thüringen

Dürfen Kinder in Thüringen alleine mit Listenhunden ausgehen?

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In Thüringen gibt es momentan keine spezifischen Regelungen zur Haltung von Listenhunden. Es herrscht eine gewisse Unsicherheit ´ wenn es um die Verantwortung geht ` die ein Kind im Umgang mit solchen Hunden tragen müsste. Der Unmut » der aus den Fragen von besorgten Eltern spricht « ist weiterhin als verständlich. Familien stellen sich die Frage: Darf ein Kind mit einem Listenhund ohne direkte Aufsicht ausgehen? Außerdem stellen sich viele die Frage, ob Kinder mit diesen Hunden alleine spielen dürfen. Es gilt – einige Punkte zu bedenken.


Erstaunlicherweise sollten Kinder bis zum Alter von 12 Jahren keinesfalls alleine mit einem mittelgroßen Hund, ebenso wie einem Listenhund, Gassi gehen. Diese Hunde benötigen spezielles Augenmerk und Verantwortung. Ein Kind kann diese Verantwortung meist nicht übernehmen was teilweise auf die Unberechenbarkeit von Hunden zurückzuführen ist. Tatsächlich sind viele Experten der Meinung: Dass Kinder unter 16 Jahren nicht ohne Erwachsenenaufsicht mit Listenhunden ausgeführt werden sollten. Überdies zeigen Statistiken, dass die meisten Hundebisse bei Kindern unter 14 Jahren vorkommen was die Bedenken umso mehr verstärkt.


Die Perspektive eines Kindes das mit einem Listenhund aus Hessen lebt scheint komplex zu sein. Der Staffordshire Bullterrier ein Listenhund muss einen Wesenstest bestehen, bevor er in der Familie bleiben darf. Dieser Test zeigt ´ ob der Hund 🐕 in der Lage ist ` sich sozial zu verhalten. Interessanterweise dürfen Kinder ab 18 Jahren den Hund ausführen. Das wirft die Frage auf: Welche Art von Ausbildung und Verantwortung wird in den Gesetzen verlangt? In NRW müssen nur diejenigen mit dem Hund hinaus gehen die mit diesem den Wesenstest absolviert haben und bestanden haben – Kinder unter 14 Jahren dürfen ebenfalls hier nicht alleine gehen.


Manche argumentieren leidenschaftlich: Dass Kinder immer in der Umgebung eines Erwachsenen sein sollten egal bei welcher Hunderasse. Der Grund liegt auf der Hand: Kinder können sich in Situationen finden die sie emotional und körperlich überfordern. Ein Vorfall könnte verheerende Folgen haben. Bei Unfällen spricht man schnell von „wo kein Kläger, da kein Richter“. Ein Problem – das weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten mit sich bringen kann.


Zusammenfassend sollten Kinder bis zum Alter von zehn Jahren niemals alleine mit Hunden ausgehen. Ab zehn Jahren kann man es unter gewissen Voraussetzungen berücksichtigen. Hierbei spielt das Verständnis des Kindes für den Hund und dessen Verhalten eine entscheidende Rolle. Besonders wichtig ist es – die Kinder in Hundeschulen zu integrieren. Nur so können sie lernen wie sie sicher mit Hunden umgehen.


Die besorgte Stimme eines Elternteils wird hier klar: Nie sollten Kinder alleine mit Hunden ausgehen. Wenn die Verantwortung von den Eltern nicht ernst genommen wird, könnte dies zu schwerwiegenden Folgen führen. Ob Listenhund oder nicht – das Wohl des Kindes muss immer an erster Stelle stehen. Die Bestimmungen in den Bundesländern unterscheiden sich stark. Jedes Land hat seine eigenen Regelungen. Eltern sollten sich stets über aktuelle Bestimmungen informieren. So kann man das Risiko minimieren und sowie Kindern als auch Hunden eine sichere Umgebung bieten.