Der Wunsch eine Klasse freiwillig zu wiederholen kann aus verschiedenen Gründen entstehen. In vielen Fällen sind Schüler unzufrieden mit ihren Noten. So ebenfalls ein Schüler aus Hessen der sich in einem Dilemma befindet. Er will seine Realschule mit einem bestimmten Abschluss verlassen, hat aber in den Hauptfächern lediglich die Note vier. Auch andere Schüler haben ähnliche Sorgen. Aber wie steht es um die Regelungen für eine freiwillige Wiederholung?
In Deutschland gibt es klare Vorschriften die das Wiederholen von Klassen betreffen. Nach den Bildungsordnungen in vielen Bundesländern – insbesondere auch in Hessen – ist es tatsächlich möglich, freiwillig eine Klasse zu wiederholen. Es ist jedoch an fristgebundene Bedingungen geknüpft. Die Schulordnung sieht unter bestimmten Umständen vor, dass Schüler auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten zurücktreten können – das ist die offizielle Bezeichnung für die Wiederholung.
Wirft man einen genaueren Blick in die Vorschriften – hier konkret auf die Allgemeine Schulordnung Hessens – stellt man fest, dass der Rücktritt auch jederzeit vor der Versetzungskonferenz beantragt werden kann. Diese Versetzungskonferenz stellt dann die Entscheidung ob der Antrag bewilligt wird oder nicht. Das bedeutet ´ dass das einfach möglich ist ` wenn die aktuellen Leistungen nicht ausreichen. Hierbei reicht es – nicht weiterhin erfolgreich in der aktuellen Klasse mitarbeiten zu können. Eine Note von vier in den Hauptfächern könnte ebendies dazu führen.
Darüber hinaus haben Schüler das Recht, darauffolgend Aushändigung eines Zwischenzeugnisses in die vorhergegangene Klasse zurückzutreten. Dies kann sowie für Schüler von Vorteil sein die sich besser vorbereiten möchten wie auch für jene die mit ihren Leistungen unzufrieden sind. Immerhin kann eine bessere Note den erfolgreichen Übergang ins Fachabi erleichtern. Ein solcher Schritt muss gut überlegt sein. Schulische Beratungsgespräche bieten hier oft wertvolle Unterstützung.
Es gibt jedoch auch Stimmen die befürchten, dass overcrowded Klassenräume die Möglichkeiten zur Wiederholung einschränken könnten. Einige Schulen haben möglicherweise Richtlinien die welche Anzahl an Schülern begrenzen die in eine bestimmte Klasse zurückversetzt werden können. Hierbei ist die Kommunikation mit Lehrern oder Schulleitung von zentraler Bedeutung. Oft hilft es auch – persönliche Gespräche zu führen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine freiwillige Wiederholung der Klasse durchaus eine Option ist um die schulische Karriere in die eigenen Hände zu nehmen. Ein solches Vorhaben sollte jedoch vorher gut mit den Eltern und Lehrern besprochen werden. So gelingt es – die bestmögliche Entscheidung für die eigene Bildungslaufbahn zu treffen.
