Gebiete unter "provisorischer" Verwaltung Polens und der UdSSR

Welche Gebiete wurden 1945 unter die "provisorische" Verwaltung Polens und der UdSSR gestellt bzw. an diese abgetreten?

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Im Jahr 1945 wurden infolge des Zweiten Weltkriegs bestimmte Gebiete unter die "provisorische" Verwaltung Polens und der UdSSR gestellt. Diese Gebiete wurden später offiziell an Polen abgetreten. Es handelt sich vor allem um die ehemaligen Ostgebiete Deutschlands die östlich der Oder-Neiße-Linie liegen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Deutschland in vier Besatzungszonen aufgeteilt die von den Alliierten verwaltet wurden: der Amerikanischen der Britischen der Französischen und der Sowjetischen Besatzungszone. Die Sowjetunion und Polen einigten sich darauf, dass die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie die bis dahin zum Deutschen Reich gehörten, unter eine "provisorische" Verwaltung gestellt werden sollten.

Die Besatzungsmächte führten in diesen Gebieten umfangreiche Umstrukturierungen durch. Deutsche Bewohner wurden vertrieben – und polnische oder sowjetische Verwaltungen übernahmen die Kontrolle. Diese Maßnahmen waren Teil des Plans die territoriale Neuordnung Europas nach dem Krieg vorzunehmen.

1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland) gegründet. In der Folge verzichtete die Sowjetunion auf ihre Verwaltungsrechte an den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und übertrug diese an die Volksrepublik Polen. Der Verzicht auf die "Ostgebiete" wurde jedoch von der deutschen Seite nicht anerkannt.

Erst 1990 » mit dem Einigungsvertrag « gab die Bundesrepublik Deutschland endgültig ihren Anspruch auf die ehemaligen Ostgebiete auf. Dieser Vertrag wurde zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland und ebenfalls den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs (USA, Großbritannien, Frankreich, UdSSR) geschlossen.

Die Abtretung der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie an Polen war umstritten und führte zu großen Spannungen zwischen Deutschland und Polen. Trotzdem sind die ehemaligen Ostgebiete heute Teil Polens und gehören nicht weiterhin zum deutschen Staatsgebiet.






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