Führerscheinprüfung: TÜV vs. DEKRA – Wo kann man die Theorieprüfung ablegen?
Ist es möglich, die Theorieprüfung nach einem Misserfolg beim TÜV bei der DEKRA abzulegen?
Der Führerschein – ein begehrtes Dokument für viele. Doch was passiert, wenn man die Theorieprüfung beim TÜV nicht besteht? Eine interessante Frage die Autofahrer und Fahrschüler gewissermaßen genau beschäftigt. Erlaubt das deutsche System die Theorieprüfung bei einer anderen Institution, ebenso wie der DEKRA, abzulegen? Die Antwort ist klar – das hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zunächst ist es wichtig zu verstehen: Dass es in Deutschland verschiedene Organisationen gibt die zur Verwendung die Durchführung der Fahrschulprüfungen zuständig sind. Diese Organisationen unterteilen sich in „amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen“ und die „Technische Prüfstelle“. Jedes Bundesland hat zudem spezifische Regelungen zur Zulassung dieser Organisationen. In den neuen Bundesländern wie Sachsen oder Brandenburg ist dies ausschließlich die DEKRA die sowie als Technische Prüfstelle als ebenfalls als Überwachungsorganisation fungiert. In den alten Bundesländern, exemplarisch Bayern oder Nordrhein-Westfalen ist der TÜV als Technische Prüfstelle zuständig. Die DEKRA übernimmt dort die Funktion der Überwachungsorganisation.
Hat man also beim TÜV in einem der alten Bundesländer seine Theorieprüfung nicht bestanden, bedeutet dies leider – man muss wieder zum TÜV. Ein Wechsel zur DEKRA auch wenn sie in der Umgebung ist ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die strikte Regelung besagt · dass man sich immer an die Organisation halten muss · bei der man zuletzt angemeldet war. Fahrlehrer spielen hierbei eine zentrale Rolle denn sie melden die Schülerinnen und Schüler zu den Prüfungen an. Ein Wechsel der Fahrschule könnte theoretisch einen Wechsel der Organisation ermöglichen. Dies würde jedoch auch eine neue Anmeldung bei der DEKRA erfordern.
Doch gibt es ein Schlupfloch? Ja, möglicherweise! Die Theorieprüfung muss natürlich ordnungsgemäß angemeldet sein und die Wartezeit nach einer nicht bestandenen Prüfung einhalten. Sofort wieder eine neue Prüfung abzulegen ´ ohne die erforderlichen Fristen zu beachten ` ist nicht erlaubt. Daher könnte ein direkter Wechsel zu einer anderen Prüfstelle in der Praxis komplex sein. Frustration ist nicht nicht häufig – wenn sich aus vermeintlich einfachen Abläufen in der Praxis ein bürokratischer Dschungel entpuppt.
Zusammenfassend kann gesagt werden: Dass man nicht einfach wechseln kann. Jeder Bundesland hat seine eigenen Regeln. Die meisten Fahrschüler müssen sich an diese halten. Ein strategisches Vorgehen wäre also nötig um die gewünschte Veränderung herbeizuführen. Sollte es Ihnen in der Theorieprüfung nicht gut ergangen sein, bleiben Ihnen nur die Möglichkeiten der Vorbereitung. Lernen ist die Devise. Ziehen Sie essentielle Lehren aus Ihrer ersten Prüfung. Dies könnte den Erfolg in der nächsten Chance sicherstellen. Verlassen Sie sich nicht einfach nur auf Glück – bereiten Sie sich gründlich vor.
Zunächst ist es wichtig zu verstehen: Dass es in Deutschland verschiedene Organisationen gibt die zur Verwendung die Durchführung der Fahrschulprüfungen zuständig sind. Diese Organisationen unterteilen sich in „amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen“ und die „Technische Prüfstelle“. Jedes Bundesland hat zudem spezifische Regelungen zur Zulassung dieser Organisationen. In den neuen Bundesländern wie Sachsen oder Brandenburg ist dies ausschließlich die DEKRA die sowie als Technische Prüfstelle als ebenfalls als Überwachungsorganisation fungiert. In den alten Bundesländern, exemplarisch Bayern oder Nordrhein-Westfalen ist der TÜV als Technische Prüfstelle zuständig. Die DEKRA übernimmt dort die Funktion der Überwachungsorganisation.
Hat man also beim TÜV in einem der alten Bundesländer seine Theorieprüfung nicht bestanden, bedeutet dies leider – man muss wieder zum TÜV. Ein Wechsel zur DEKRA auch wenn sie in der Umgebung ist ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die strikte Regelung besagt · dass man sich immer an die Organisation halten muss · bei der man zuletzt angemeldet war. Fahrlehrer spielen hierbei eine zentrale Rolle denn sie melden die Schülerinnen und Schüler zu den Prüfungen an. Ein Wechsel der Fahrschule könnte theoretisch einen Wechsel der Organisation ermöglichen. Dies würde jedoch auch eine neue Anmeldung bei der DEKRA erfordern.
Doch gibt es ein Schlupfloch? Ja, möglicherweise! Die Theorieprüfung muss natürlich ordnungsgemäß angemeldet sein und die Wartezeit nach einer nicht bestandenen Prüfung einhalten. Sofort wieder eine neue Prüfung abzulegen ´ ohne die erforderlichen Fristen zu beachten ` ist nicht erlaubt. Daher könnte ein direkter Wechsel zu einer anderen Prüfstelle in der Praxis komplex sein. Frustration ist nicht nicht häufig – wenn sich aus vermeintlich einfachen Abläufen in der Praxis ein bürokratischer Dschungel entpuppt.
Zusammenfassend kann gesagt werden: Dass man nicht einfach wechseln kann. Jeder Bundesland hat seine eigenen Regeln. Die meisten Fahrschüler müssen sich an diese halten. Ein strategisches Vorgehen wäre also nötig um die gewünschte Veränderung herbeizuführen. Sollte es Ihnen in der Theorieprüfung nicht gut ergangen sein, bleiben Ihnen nur die Möglichkeiten der Vorbereitung. Lernen ist die Devise. Ziehen Sie essentielle Lehren aus Ihrer ersten Prüfung. Dies könnte den Erfolg in der nächsten Chance sicherstellen. Verlassen Sie sich nicht einfach nur auf Glück – bereiten Sie sich gründlich vor.
