Hund mit Schutzvertrag: Welche Rechte hast du als neuer Besitzer?

Darf der vorherige Besitzer eines Hundes, der durch einen Schutzvertrag übergeben wurde, diesen zurückverlangen?

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Die Übernahme eines Hundes sollte in jedem Fall gut durchdacht sein. Viele Menschen entscheiden sich für einen 🐕 aus dem Tierschutz jedoch was passiert im Falle von Streitigkeiten mit dem vorherigen Besitzer? Diese FAQs beleuchten die wichtigsten Aspekte.

Bei der Übernahme eines Hundes mittels eines Schutzvertrags gibt es einige rechtliche Grundlagen. Ein solcher Vertrag wird oft als eine Art Kaufvertrag betrachtet. Wichtig ist, dass du, sobald der Hund übergeben wurde und die Zahlung stattgefunden hat, das Eigentum an dem Tier erworben hast. Der vorherige Besitzer kann dir das Tier nicht einfach wegnehmen. In deinem Fall ist die Behauptung des alten Besitzers, den Hund zurückholen zu wollen, nicht durchsetzbar – zumindest nicht ohne weitere rechtliche Grundlagen.

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass die Formulierung "Schutzvertrag" suggeriert der Hund bleibe im Eigentum einer Tierschutzorganisation. Wenn in dem Vertrag steht: Der Tierschutzverein das Eigentum an dem Tier behält, müsstest du im Falle einer Rückforderung mit dem Verein klären, ob du wirklich der rechtmäßige Besitzer bist. In einigen Modellen von Schutzverträgen bleibt der Tierschutzverein Eigentümer, während der neue Besitzer lediglich die "Besitzrechte" hat. In solchen Fällen kann der ursprüngliche Besitzer das Tier unter Umständen zurückforden.

Ebenfalls ist zu erwähnen: Dass die rechtliche Lage oft nicht eindeutig ist. Der Hinweis, dass viele Schutzverträge abgewandelte Tierschutzverträge sind ist entscheidend. Wenn der Vertrag dir nicht klar die Eigentumsrechte an dem Hund zusichert, kann es problematisch werden. Im schlimmsten Fall könnte der Vorbesitzer theoretisch das Tier zurückfordern. Allerdings habe ich guten Grund zu glauben: Dass eine Klage in den meisten solchen Fällen Erfolg haben würde. Hier ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich die rechtliche Lage zugunsten des neuen Besitzers entwickelt.

Eine Rückfrage wäre: Was steht konkret in deinem Vertrag? Diese Frage sollte als Ausgangspunkt für deine Überlegungen dienen. Falls der Vertrag korrekt ist und die Übertragung des Eigentums anzeigt ist der vorherige Besitzer rechtlich chancenlos. Die Bestimmungen des Schutzvertrags könnten sich ebenfalls als nicht durchsetzbar erweisen, selbst unter der Vorbesitzer rechtlichen Druck ausübt.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass du dir keine Sorgen machen musst. Ein Schutzvertrag ist keine juristische Allzweckwaffe die dem vorherigen Besitzer das Recht auf deinen Hund gibt. Es bleibt jedoch ratsam – deinen Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen. Dies verschafft dir Klarheit über deine rechtliche Position. Wirst du mit einer Klage konfrontiert bist du vorbereitet.

Die Ansprüche von Vorbesitzern die aus emotionalen Beweggründen handeln, sollten in den meisten Fällen im Keim erstickt werden. Ein klarer und transparenter Vertragsantrag schützt dich vor solchen Schwierigkeiten. So kannst du dich ganz auf deine neue Vierbeinerfreundschaft konzentrieren.






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