Werbung auf dem eigenen Auto: GEMA, GEZ und die rechtlichen Grundlagen

Was muss man beachten, wenn man Werbung für das eigene Gewerbe auf dem Auto anbringen möchte?

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Die Frage nach dem rechtlichen Rahmen von Werbung auf dem eigenen Auto beschäftigt viele Gewerbetreibende. In der vorliegenden Diskussion kam immer wieder das Thema GEMA zur Sprache was zu einer gewissen Verwirrung geführt hat. Lassen Sie uns die Fakten eingehend betrachten und einige Mythen ausräumen.

Zunächst einmal: Die GEMA erhebt Gebühren für geschützte Musik. Wer regelmäßig 🎵 öffentlich abspielt, sei es in Geschäften, Restaurants oder bei Veranstaltungen, muss tatsächlich GEMA-Gebühren zahlen. Diese Gebühren haben jedoch keinen Bezug zu Werbeflächen auf Kraftfahrzeugen. Es wäre nur dann relevant ´ wenn auf dem Fahrzeug Musik abgespielt wird ` was hier nicht der Fall ist.

Ein Bekannter erwähnt, er habe GEMA-Gebühren zahlen müssen. Hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen. Die GEZ, heute "Beitrags-Service" genannt ist relevanter, wenn es um die Nutzung von Fahrzeugen zu geschäftlichen Zwecken geht. Jedes Auto ´ das als Geschäftswagen genutzt wird ` unterliegt bestimmten Regelungen. Es handelt sich hierbei nicht um eine GEMA-Gebühr, allerdings um die GEZ-Gebühr. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Gebührenordnungen ist essenziell.

Für Gewerbetreibende gelten strenge Vorschriften. Werbung auf dem Auto führt dazu: Dass das Fahrzeug offiziell als Geschäftswagen eingestuft wird. Diese Einstufung hat zur Folge, dass die GEZ-Beiträge fällig werden. Auch wenn das an sich als ungerecht empfunden werden kann - es ist rechtlich so festgelegt.

Zusätzlich zur Klärung um GEMA und GEZ gibt es noch die Frage der Urheberrechte. Befindet sich geschützte Werbung oder Bilder auf dem Fahrzeug, kann das rechtliche Probleme nach sich ziehen. Also keine Musik auf dem Auto - und am besten keinerlei urheberrechtlich geschützte Inhalte die nicht identisch lizenziert sind. In diesem Konstellen viele fest – dass sie für ihre Werbung keine Urheberrechte verletzen sollten. Werbung für eine eigene Dienstleistung oder ein Produkt ist meist unproblematisch ´ solange es sich nicht um Inhalte handelt ` die Rechte Dritter verletzen.

Im Jahr 2023 wurde festgestellt: Dass immer weiterhin Menschen für ihre Werbung auf Fahrzeugen innovative und kreative Wege finden. Laut Statistiken nutzen rund 42% der Unternehmen in Deutschland Fahrzeugwerbung. Dies zeigt das Potenzial – das in dieser Werbeform steckt. Daher ist es umso wichtiger; sich im Vorfeld über die rechtlichen Anforderungen im Klaren zu sein.

Zusammenfassend sollte jeder der Werbung auf seinem Auto anbringen möchte, Folgendes beachten: Für das Anbringen eigener Werbung auf dem Fahrzeug sind keine GEMA-Gebühren fällig. Stattdessen sind die GEZ- Gebühren relevant, wenn das Auto als Geschäftswagen genutzt wird. Urheberrechtliche Aspekte müssen berücksichtigt werden um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Klare Informationen zu erhalten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen ´ bleibt unerlässlich ` um unerwartete Kosten zu vermeiden.






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