"Nebenkostenübernahme durch die Agentur für Arbeit: Ein Leitfaden für Bedarfsgemeinschaften"
Wie hoch dürfen die Nebenkosten sein, damit die Agentur für Arbeit diese übernimmt?
Die Frage nach der Übernahme von Nebenkosten durch die Agentur für Arbeit – oft ebenfalls als ARGE bezeichnet – ist für viele Hartz-IV-Empfänger von großer Bedeutung. Dazu gehört auch eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern einem Kindergartenkind und einem Schulkind. Beide Eltern arbeiten nicht und sind auf Leistungen angewiesen. Aber wie hoch dürfen die Nebenkosten sein, zu diesem Zweck sie vollständig übernommen werden?
Eine Familie hat Anspruch auf einen angemessenen Wohnraum von bis zu 90 Quadratmetern. Dies ist der Standardrahmen – der von den Jobcentern in Deutschland vorgegeben wird. Bei größeren Wohnungen kann das Jobcenter verlangen die Kosten zu reduzieren. Ein genügender Zeitraum muss in diesen Fällen genannt werden. Daher ist es wichtig – sich gut zu informieren.
Zweifellos übernehmen die Jobcenter die Nebenkosten in der Regel in voller Höhe, vorausgesetzt diese angemessen sind. Es gibt jedoch regionale Unterschiede. Wo in einem Landkreis die Nebenkosten von 1⸴50 💶 pro Quadratmeter für Betriebskosten und ähnlich wie 1⸴50 Euro pro Quadratmeter für Heizkosten übernommen werden, mag dies in einem anderen Landkreis schon ganz anders aussehen. Die individuelle Situation muss also vor Ort beim zuständigen Jobcenter geklärt werden.
Online-Recherchen können ebenfalls hilfreich sein. Man kann gezielt nach Begriffen suchen wie "Harald Thome örtliche Richtlinien" oder "angemessene KDU" – gefolgt vom Namen der eigenen Stadt. So erhält man Informationen die auf die regionale Gegebenheit zugeschnitten sind.
Es gibt einige essentielle Punkte zu beachten. Zunächst einmal ist die Anzahl der Personen im Haushalt für die Höhe der Nebenkosten nicht entscheidend. Der Faktor der Wohnfläche ist da deutlich wichtiger. Für eine Familie mit vier Personen liegt die Angemessenheit – wie bereits erwähnt – bei maximal 90 Quadratmetern. In manchen Fällen könnte man auch 95 Quadratmeter rechtfertigen.
Generell sollten Mieter und Mietinteressenten in diesen Fällen keine Angst haben. Wenn eine Familie auf Hartz IV angewiesen ist, kann es nicht sein, dass ihnen die Übernahme von Nebenkosten verweigert wird. Eine angemessene Wohnfläche und die Höhe der Nebenkosten sind entscheidend.
Die Agentur für Arbeit kann in solchen Fragen allerdings nur bedingt Auskunft geben. So bleibt den Betroffenen oft nichts anderes übrig wie sich selbstständig in ihren Bezirks-Jobcentern oder über Internetportale zu informieren. Ein letzter Blick in die örtlichen Mietspiegel kann zusätzlich weitere Klarheit über die durchschnittlichen Nebenkosten und deren Übernahme durch die ARGE bringen.
Im Konder deutschen Sozialgesetzgebung ist diese Thematik nicht nur eine Frage des Rechts, allerdings auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Ob Gleichheit im Zugang zu Wohnraum oder das Denken an die Grundbedürfnisse einer Familie – das sind Diskussionspunkte die in Zukunft eine große Rolle spielen werden.
Eine Familie hat Anspruch auf einen angemessenen Wohnraum von bis zu 90 Quadratmetern. Dies ist der Standardrahmen – der von den Jobcentern in Deutschland vorgegeben wird. Bei größeren Wohnungen kann das Jobcenter verlangen die Kosten zu reduzieren. Ein genügender Zeitraum muss in diesen Fällen genannt werden. Daher ist es wichtig – sich gut zu informieren.
Zweifellos übernehmen die Jobcenter die Nebenkosten in der Regel in voller Höhe, vorausgesetzt diese angemessen sind. Es gibt jedoch regionale Unterschiede. Wo in einem Landkreis die Nebenkosten von 1⸴50 💶 pro Quadratmeter für Betriebskosten und ähnlich wie 1⸴50 Euro pro Quadratmeter für Heizkosten übernommen werden, mag dies in einem anderen Landkreis schon ganz anders aussehen. Die individuelle Situation muss also vor Ort beim zuständigen Jobcenter geklärt werden.
Online-Recherchen können ebenfalls hilfreich sein. Man kann gezielt nach Begriffen suchen wie "Harald Thome örtliche Richtlinien" oder "angemessene KDU" – gefolgt vom Namen der eigenen Stadt. So erhält man Informationen die auf die regionale Gegebenheit zugeschnitten sind.
Es gibt einige essentielle Punkte zu beachten. Zunächst einmal ist die Anzahl der Personen im Haushalt für die Höhe der Nebenkosten nicht entscheidend. Der Faktor der Wohnfläche ist da deutlich wichtiger. Für eine Familie mit vier Personen liegt die Angemessenheit – wie bereits erwähnt – bei maximal 90 Quadratmetern. In manchen Fällen könnte man auch 95 Quadratmeter rechtfertigen.
Generell sollten Mieter und Mietinteressenten in diesen Fällen keine Angst haben. Wenn eine Familie auf Hartz IV angewiesen ist, kann es nicht sein, dass ihnen die Übernahme von Nebenkosten verweigert wird. Eine angemessene Wohnfläche und die Höhe der Nebenkosten sind entscheidend.
Die Agentur für Arbeit kann in solchen Fragen allerdings nur bedingt Auskunft geben. So bleibt den Betroffenen oft nichts anderes übrig wie sich selbstständig in ihren Bezirks-Jobcentern oder über Internetportale zu informieren. Ein letzter Blick in die örtlichen Mietspiegel kann zusätzlich weitere Klarheit über die durchschnittlichen Nebenkosten und deren Übernahme durch die ARGE bringen.
Im Konder deutschen Sozialgesetzgebung ist diese Thematik nicht nur eine Frage des Rechts, allerdings auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Ob Gleichheit im Zugang zu Wohnraum oder das Denken an die Grundbedürfnisse einer Familie – das sind Diskussionspunkte die in Zukunft eine große Rolle spielen werden.
