Ist der Anlasser eines Kfz wirklich ein Verschleißteil? Eine Analyse
Inwieweit kann der Austausch eines Anlassers bei einem Gebrauchtwagen unter die Gewährleistung fallen?
Der Anlasser. Ein oft unterschätztes Teil eines Fahrzeugs. Viele Erwachsene ´ die ein Auto besitzen ` haben irgendwann mit dem Thema zu kämpfen. Da wäre der Freund Ihrer Tochter der im März dieses Jahres einen gebrauchten Renault erworben hat. Letztlich – jede Autofahrt wird zum Glücksspiel. Einmal springt der Wagen an; ein anderes Mal bleibt das Auto stumm. Der Gedanke ´ dass der Anlasser möglicherweise defekt ist ` könnte schnell die Gemüter erhitzen. Ein Preis von 290⸴00 € für den Austausch – das belastet schließlich das Budget.
Doch ist der Anlasser wirklich ein Verschleißteil? Es heißt, dass sich im Anlasser Teile befinden die mit der Zeit verschleißen. Das ist unbestreitbar. Ein schleichender Prozess – dessen Ende man oft erst zu spät erkennt. Einmal frisst der Verschleiß sich in die Mechanik und irgendwann funktioniert nichts mehr. Es stellt sich die Frage, ob der Anlasser hier aufgrund von normalem Verschleiß und nicht etwa aus einem anderen Grund ebenso wie einer defekten Wicklung ausgefallen ist. Ein klarer Fall für diese Überlegung: Was definiert Verschleiß?
Die Problematik wird deutlicher, wenn man bedenkt, dass der Freund Ihrer Tochter ein Fahrzeug mit 110․000 km gekauft hat. Einleuchtend könnte man argumentieren, dass wie bei jedem anderen Teil im Auto – das der Anlasser zu den Verschleißteilen zählt. Immerhin haben wir hier ein Alter von vielleicht 12 Jahren. Eine beachtliche Zeitspanne die ab und zu kleinere Schäden jedoch nicht ausschließt. Schlägt der Anlasser mal nicht an, könnte das zumindest ein Indiz für beginnenden Verschleiß sein. „Kaputt ist kaputt“, könnte man so sagen. „Hier und da sprang der nicht an.“ Ein zynischer Kommentar? Vermutlich nicht.
Was ist mit der Gewährleistung? Kann der Käufer erwarten: Die Kosten für den Austausch des Anlassers unter diese Regelung fallen? Die rechtliche Situation in Deutschland sieht vor: Dass Gebrauchtwagenkäufer in der Regel eine Gewährleistung von 12 Monaten haben. Bei einem gebrauchtem Fahrzeug können allerdings Verschleißteile – und der Anlasser gehört dazu – von dieser Regelung ausgeschlossen sein. Es wäre also weise mit dem Händler über Kulanz zu sprechen. Vielleicht gibt es einen einvernehmlichen Weg.
Zusätzlich lässt sich argumentieren – und hier schließt sich der ⭕ – dass oft Gebrauchtteile eine Lösung sind. Ein Austausch durch gebrauchte Komponenten kann die Gesamtkosten absenken. Schließlich muss der Händler wenn er vernünftig ist ebenfalls an einer positiven Käufererfahrung interessiert sein. Der Gedanke an Kulanz ist also nicht weit hergeholt.
Letztendlich – ja der Anlasser gehört zu den Verschleißteilen. Es gibt jedoch einen kleinen Spielraum für Verhandlungen. Halten Sie also die Augen offen. Jedes Auto hat Verschleißteile wie leider bekanntlich jeder Mensch auch. Seien Sie klug! Vielleicht lohnt sich ein zweiter Blick auf die gesamte Situation.
Doch ist der Anlasser wirklich ein Verschleißteil? Es heißt, dass sich im Anlasser Teile befinden die mit der Zeit verschleißen. Das ist unbestreitbar. Ein schleichender Prozess – dessen Ende man oft erst zu spät erkennt. Einmal frisst der Verschleiß sich in die Mechanik und irgendwann funktioniert nichts mehr. Es stellt sich die Frage, ob der Anlasser hier aufgrund von normalem Verschleiß und nicht etwa aus einem anderen Grund ebenso wie einer defekten Wicklung ausgefallen ist. Ein klarer Fall für diese Überlegung: Was definiert Verschleiß?
Die Problematik wird deutlicher, wenn man bedenkt, dass der Freund Ihrer Tochter ein Fahrzeug mit 110․000 km gekauft hat. Einleuchtend könnte man argumentieren, dass wie bei jedem anderen Teil im Auto – das der Anlasser zu den Verschleißteilen zählt. Immerhin haben wir hier ein Alter von vielleicht 12 Jahren. Eine beachtliche Zeitspanne die ab und zu kleinere Schäden jedoch nicht ausschließt. Schlägt der Anlasser mal nicht an, könnte das zumindest ein Indiz für beginnenden Verschleiß sein. „Kaputt ist kaputt“, könnte man so sagen. „Hier und da sprang der nicht an.“ Ein zynischer Kommentar? Vermutlich nicht.
Was ist mit der Gewährleistung? Kann der Käufer erwarten: Die Kosten für den Austausch des Anlassers unter diese Regelung fallen? Die rechtliche Situation in Deutschland sieht vor: Dass Gebrauchtwagenkäufer in der Regel eine Gewährleistung von 12 Monaten haben. Bei einem gebrauchtem Fahrzeug können allerdings Verschleißteile – und der Anlasser gehört dazu – von dieser Regelung ausgeschlossen sein. Es wäre also weise mit dem Händler über Kulanz zu sprechen. Vielleicht gibt es einen einvernehmlichen Weg.
Zusätzlich lässt sich argumentieren – und hier schließt sich der ⭕ – dass oft Gebrauchtteile eine Lösung sind. Ein Austausch durch gebrauchte Komponenten kann die Gesamtkosten absenken. Schließlich muss der Händler wenn er vernünftig ist ebenfalls an einer positiven Käufererfahrung interessiert sein. Der Gedanke an Kulanz ist also nicht weit hergeholt.
Letztendlich – ja der Anlasser gehört zu den Verschleißteilen. Es gibt jedoch einen kleinen Spielraum für Verhandlungen. Halten Sie also die Augen offen. Jedes Auto hat Verschleißteile wie leider bekanntlich jeder Mensch auch. Seien Sie klug! Vielleicht lohnt sich ein zweiter Blick auf die gesamte Situation.
