Fehlzeiten in der Ausbildung zum Rettungssanitäter – Möglichkeiten und Herausforderungen
Welche Regelungen bestehen für Fehlzeiten während der Ausbildung zum Rettungssanitäter und wie gehen verschiedene Ausbildungsstätten damit um?
Es ist kein Geheimnis, dass der Weg zum Rettungssanitäter viele Herausforderungen bereithält. Der angehende Sanitäter steht vor der Frage – was passiert, wenn ich 2 bis 3 Tage nicht teilnehmen kann? Ist es möglich diese wertvolle Zeit nachzuholen, oder sind Fehlzeiten ein Ausschlusskriterium für die Prüfung? Diese Fragen sind nicht nur wichtig – sie sind entscheidend für den Weg in diesem Berufsfeld.
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen: Dass die Ausbildung zum Rettungssanitäter eine Kombination aus praktischem und theoretischem Wissen erfordert. Die Vorgaben dafür sind klar: 160 Stunden im Klinikpraktikum und zusätzlich 160 Stunden im Praktikum an der Rettungswache. Diese Stunden müssen nicht nur absolviert werden – es ist ebenfalls unerlässlich: Der angehende Rettungssanitäter eine Unterschrift zur Bestätigung von seinem Ausbilder erhält. Hier könnte eine Absprache mit dem jeweiligen Chef sinnvoll sein um eventuelle Lösungen zu erarbeiten. Oft bleibt es dem Ausbilder überlassen ob er die Fehlzeiten genehmigt und am Ende die Unterschrift für die Stunden vergibt.
Wie in jeder Ausbildung, so gilt auch hier – fehlen ist in der Regel nicht erwünscht. Denn im Ernstfall muss der Absolvent das nötige Wissen abrufen können. Die Theorie und Praxis müssen ineinander greifen die Ausbildung beinhaltet dadurch eine umfassende Verantwortung. Wer während seiner Ausbildung fehlt muss den versäumten Stoff nacharbeiten. Auch das ist nicht neu und könnte als selbstverständlich erachtet werden.
Problematisch wird es allerdings wenn genauso viel mit 2 oder 3 Tage nicht teilgenommen werden kann. Da sollte der Auszubildende aktiv in Kontakt mit der Ausbildungsstätte treten. Hier zeigt sich – dass es in Deutschland keine einheitlichen Regeln gibt. Die Ausbildungsrichtlinien varyieren von Ort zu Ort. Eine klare Regelung gibt es nicht. Der Ausbilder hat die letzte Entscheidung darüber ob der Schüler zur Prüfung zugelassen wird oder nicht.
Manchmal dürfen Fehlzeiten nachgeholt werden. Unumstößlich bleibt aber – große Fehlzeiten im Vorfeld zu planen, könnte zu Schwierigkeiten führen. Es wäre ratsam sich umgehend an das zuständige Ausbildungszentrum zu wenden um etwaige Optionen zu besprechen. Der direkte Austausch gibt Klarheit und Sicherheit – sowie für den Auszubildenden als auch für den Ausbilder.
Im Fazit kann festgehalten werden – Unsicherheit bezüglich Fehlzeiten ist nicht zu unterschätzen. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter muss ernst genommen werden. Es gilt die Regel „Vorbereitung ist alles“. Klare Kommunikation mit der Ausbildungsstätte ist das A und O. So wird der Weg zu einem gefragten Berufseinstieg in der Notfallmedizin geebnet.
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen: Dass die Ausbildung zum Rettungssanitäter eine Kombination aus praktischem und theoretischem Wissen erfordert. Die Vorgaben dafür sind klar: 160 Stunden im Klinikpraktikum und zusätzlich 160 Stunden im Praktikum an der Rettungswache. Diese Stunden müssen nicht nur absolviert werden – es ist ebenfalls unerlässlich: Der angehende Rettungssanitäter eine Unterschrift zur Bestätigung von seinem Ausbilder erhält. Hier könnte eine Absprache mit dem jeweiligen Chef sinnvoll sein um eventuelle Lösungen zu erarbeiten. Oft bleibt es dem Ausbilder überlassen ob er die Fehlzeiten genehmigt und am Ende die Unterschrift für die Stunden vergibt.
Wie in jeder Ausbildung, so gilt auch hier – fehlen ist in der Regel nicht erwünscht. Denn im Ernstfall muss der Absolvent das nötige Wissen abrufen können. Die Theorie und Praxis müssen ineinander greifen die Ausbildung beinhaltet dadurch eine umfassende Verantwortung. Wer während seiner Ausbildung fehlt muss den versäumten Stoff nacharbeiten. Auch das ist nicht neu und könnte als selbstverständlich erachtet werden.
Problematisch wird es allerdings wenn genauso viel mit 2 oder 3 Tage nicht teilgenommen werden kann. Da sollte der Auszubildende aktiv in Kontakt mit der Ausbildungsstätte treten. Hier zeigt sich – dass es in Deutschland keine einheitlichen Regeln gibt. Die Ausbildungsrichtlinien varyieren von Ort zu Ort. Eine klare Regelung gibt es nicht. Der Ausbilder hat die letzte Entscheidung darüber ob der Schüler zur Prüfung zugelassen wird oder nicht.
Manchmal dürfen Fehlzeiten nachgeholt werden. Unumstößlich bleibt aber – große Fehlzeiten im Vorfeld zu planen, könnte zu Schwierigkeiten führen. Es wäre ratsam sich umgehend an das zuständige Ausbildungszentrum zu wenden um etwaige Optionen zu besprechen. Der direkte Austausch gibt Klarheit und Sicherheit – sowie für den Auszubildenden als auch für den Ausbilder.
Im Fazit kann festgehalten werden – Unsicherheit bezüglich Fehlzeiten ist nicht zu unterschätzen. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter muss ernst genommen werden. Es gilt die Regel „Vorbereitung ist alles“. Klare Kommunikation mit der Ausbildungsstätte ist das A und O. So wird der Weg zu einem gefragten Berufseinstieg in der Notfallmedizin geebnet.
