Die Kleiderordnung in Schulen – Wo liegen die Grenzen der Angemessenheit?

Wie wird die Angemessenheit von Schulkleidung bestimmt und warum gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Kleidungsstücken?

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Die Diskussion über angemessene Kleidung in Schulen ist ein vielschichtiges Thema. Die Wahrnehmung von Mode und Stil spielt hierbei oft eine entscheidende Rolle. Jogginghosen und Leggings stellen dabei zentrale Punkte dar. Warum wird den einen Schülern erlaubt diese zu tragen, während andere auf abgespeckte Kleidung beschränkt werden?

Eine Lehrerin verbot einer ehemaligen Schülerin das Tragen von Baggys. Die Auffassung war klar – die Schule sei ein Arbeitsplatz. Genauso könnte man sagen es ist kein Ort der Freizeitgestaltung. Doch viele Schüler tragen Leggings. Sie kommen in ausgefallenen Outfits mit tiefen Ausschnitten und bauchfreien Tops. Ist das angemessener? Eine Betrachtung der Kleidervorschriften zeigt: Dass diese oft von der Schulbehörde festgelegt werden.

Neuerdings ist ein Schüler in die Klasse gekommen. Seinen Stil prägen die Baggys. Merkwürdigerweise gibt es dazu keine Reaktion vonseiten der Lehrerin. Das führt zu einer interessanten Fragestellung: Dürfen Schüler die in Baggys zur Schule kommen, zur Rechenschaft gezogen werden? Wir stellen fest: Die Regeln zur Kleiderordnung sind oft unklar und variabel.

Wie sieht es im Gegensatz dazu bei Gymnasien aus? Ein Beispiel verdeutlicht die Klarheit – eine schriftliche Mitteilung an alle Eltern. Eine Unterschrift war erforderlich. Dies sorgte für viel Aufregung allerdings die Regeln waren nachvollziehbar. Diese Regelungen umreißen was akzeptabel ist und was nicht.

Hier einige Punkte zur Schulkleidung: Röcke und Hosen müssen knielang sein. Bauchfreie Kleidung und trägerlose Tops sind tabu. Jogginghosen sind per Vorschrift nur am Sportunterrichtstag erlaubt. Weite Hosen ´ die jedoch nicht zu tief hängen ` sind akzeptiert.

Zusammengefasst: Ein Verbot bestimmter Kleidungsstücke sollte über die Schulordnung festgelegt werden. Schüler und deren Eltern haben außerdem die Verantwortung, ein angemessenes Erscheinungsbild zu wahren. Schuluniformen gibt es in Deutschland nicht. Offiziell darf jedermann tragen – was er möchte. Aber der äußere Eindruck spielt eine erhebliche Rolle. Kleidung sollte nicht den Anschein von „Hartz IV“ erwecken.

Fazit: Lehrer haben das Recht, eine Kleiderordnung durchzusetzen. Leggings gelten als street-style tauglich. Jogginghosen hingegen sind mit Sport assoziiert. Es bleibt festzuhalten – dass es immer auf den individuellen Konankommt.






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