Kündigungsrecht im Fitnessstudio während der Corona-Pandemie

Kann ich meinen Fitnessstudio-Vertrag zu sofort kündigen, weil ich wegen Corona seit März nicht mehr im Studio trainieren kann?

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Ja, du kannst deinen Fitnessstudio-Vertrag während der Corona-Pandemie kündigen. Allerdings endet der Vertrag dann erst zum regulären Laufzeitende. Eine fristlose Kündigung ist nicht möglich da dies automatisch zu einer fristgerechten Kündigung führen würde. Dennoch musst du für den halben März ´ den April und den Mai keine Beiträge bezahlen ` wenn das Studio aufgrund von Corona geschlossen hat. Es spielt dabei keine Rolle – aus welchem Grund das Studio geschlossen ist.

Um die bereits abgebuchten Beiträge zurückzubekommen kannst du sie schnellstmöglich von deiner Bank zurückbuchen lassen. Hierfür musst du lediglich bei deiner Bank anrufen und um eine Rückbuchung bitten. Zusätzlich solltest du für den Monat März die halbe Monatsgebühr zurücküberweisen. Es ist außerdem ratsam das Studio darüber zu informieren: Dass keine weiteren Abbuchungen erfolgen dürfen. Dazu kannst du folgenden Satz verwenden: "Hiermit entziehe ich Ihnen das erteilte SEPA Lastschriftmandat bis auf weiteres".

Auch der Deutsche Sportstudio-Verband DSSV bestätigt, dass das Studio während der Schließung keine Beiträge abbuchen darf. Wenn du darauf bestehst, dass du für die Zeit der vorübergehenden Schließung nicht zahlen möchtest, sollte das Studio dem nachkommen.

Es ist wichtig darauf hinzuweisen: Dass das Angebot hinten ein paar Monate an den Vertrag dranzuhängen, nicht sinnvoll ist. Wenn du nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit nicht weiterhin im Studio trainieren kannst oder willst ´ bringt es dir nichts ` wenn du trotzdem dort trainieren darfst. Daher solltest du von diesem Angebot Abstand nehmen.

Falls du weitere Informationen benötigst kannst du dich an die Verbraucherzentrale Hamburg oder die Stiftung Warentest wenden. Auch der Hessische Rundfunk und die Stuttgarter 📰 bieten weitere Informationen zum Thema.






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