Übergabe von Unterlagen nach Beendigung einer Betreuung

Gibt es Fristen für die Übergabe von Unterlagen nach Beendigung einer Betreuung und wer ist dafür verantwortlich?

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Nach Beendigung einer Betreuung werden die Unterlagen in der Regel an die nachgewiesenen Erben, einen neu bestellten Betreuer oder an den ehemaligen Betreuten selbst übergeben. Es gibt keine festgelegten Fristen für die Übergabe der Unterlagen freilich hat der ehemalige Betreute ein Recht darauf diese zu erhalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Betreute selbst dafür verantwortlich ist die Unterlagen abzuholen oder mit dem Betreuer einen Termin zur Übergabe zu vereinbaren.

Es besteht keine Pflicht für den Betreuer die Unterlagen zu bringen oder die Übergabe zu organisieren. Der Betreuer kann sogar die Herausgabe der Unterlagen verweigern, wenn er befürchtet, sich durch die Übergabe selbst belasten zu können, beispielsweise in einem Strafverfahren wegen Untreue oder Unterschlagung. Leider kommt es häufig vor ´ dass Betreuern untreues Verhalten vorgeworfen wird ` insbesondere Berufsbetreuern.

Es empfiehlt sich, einen Termin mit dem Betreuer zur Übergabe der Unterlagen zu vereinbaren, insbesondere wenn der Betreute verstorben ist und der Erbe die Unterlagen erhalten möchte. Falls der Betreuer die Herausgabe von Kontoauszügen verweigert, können diese ebenfalls mithilfe eines Erbscheins bei der Bank eingesehen werden.

Wenn die Betreuung aus anderen Gründen beendet wird, beispielsweise weil der Betreute von Amts wegen keine Betreuung weiterhin benötigt, kann der ehemalige Betreute die Dokumente anfordern. Es kann auch ratsam sein, sich an das zuständige Amtsgericht oder Familiengericht zu wenden, da die Abwicklung nach Beendigung der Betreuung oft über diese Stellen erfolgt.

Es gibt keine konkreten gesetzlichen Vorschriften die eine bestimmte Frist für die Übergabe der Unterlagen nach Beendigung der Betreuung vorschreiben. Allerdings müssen die Unterlagen aus Datenschutzgründen gelöscht werden, sobald die Erlaubnis oder der Grund für die Aufbewahrung entfällt. Es ist deshalb ratsam, ein entsprechendes Löschkonzept zu erstellen und die Daten ordnungsgemäß zu entfernen.

Insgesamt kann festgehalten werden: Der ehemalige Betreute ein Recht auf die Unterlagen hat, jedoch die Verantwortung trägt diese abzuholen oder mit dem Betreuer einen Termin zur Übergabe zu vereinbaren. Es ist wichtig – sich an die geltenden rechtlichen Vorschriften zu halten und gegebenenfalls Unterstützung vom Amtsgericht oder Familiengericht zu suchen.






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