Übergabe von Unterlagen nach Beendigung einer Betreuung

Uhr
Wie gestaltet sich die Übergabe von Unterlagen nach dem Ende einer Betreuung?**

Die Übergabe von Unterlagen nach Beendigung einer Betreuung ist ein Thema, das oft für Verwirrung sorgt. Nach der Aufhebung oder Beendigung einer Betreuung müssen die betreffenden Dokumente übergeben werden. In der Regel geht die Übergabe an die nachgewiesenen Erben oder einen neuen Betreuer. Es gibt jedoch keinen festgelegten Zeitrahmen was die Übergabe angeht. Der ehemalige Betreute hat jedoch ein gewisses Recht auf die Rückgabe von Unterlagen.

Die Verantwortung für die Abholung liegt in erster Linie beim ehemaligen Betreuten. Dies heißt, dass der Betreute einen Termin mit dem Betreuer arrangieren sollte. Unter Umständen muss der Betreute selbst aktiv werden um die Unterlagen zu erhalten. Wenn der Betreute verstorben ist, sollten die Erben die Übergabe anfordern. Dies könnte durch die Hilfe von Vormundschafts- oder Betreuungsbehörden geschehen.

Ein erhebliches Problem stellt die Situation dar wenn der Betreuer die Herausgabe verweigert. Es kann passieren: Der Betreuer Bedenken hat, sich durch die Übergabe selbst zu belasten, beispielsweise im Kontext eines Strafverfahrens. Solche Verweigerungen sind besonders brisant ´ insbesondere im Fall von Berufsbetreuern ` die oftmals als untreu oder unzulänglich wahrgenommen werden. Dies führt zu einem Rechtskonflikt der sowie den ehemaligen Betreuten als ebenfalls die Erben betreffen kann.

Zusätzlich können auch Banken ein Hindernis darstellen. Wenn der Betreuer die Herausgabe von Kontoauszügen verweigert ´ könnten Erben diese dennoch anfordern ` indem sie sich auf einen Erbschein berufen. Gesetzliche Vorschriften fordern dies nicht explizit » es ist jedoch ratsam « um nicht in unnötige rechtliche Schwierigkeiten zu geraten. Wenn die Betreuung aus anderen Gründen aufgehoben wurde sollte der ehemalige Betreute unbedingt die Dokumente anfordern. Hierbei ist es empfehlenswert – sich auch an das zuständige Amtsgericht oder das Familiengericht zu wenden. Diese Ämter leisten oft Unterstützung bei der Abwicklung nach einer Beendigung der Betreuung.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind Datenschutzgründe. Sobald die Erlaubnis oder der Grund für die Aufbewahrung von Unterlagen entfällt, sind diese Daten zu löschen. Ein Löschkonzept kann dabei helfen die Daten ordnungsgemäß zu entfernen. Auch gibt es keine klaren, gesetzlichen Fristen die eine zeitnahe Übergabe verbindlich vorschreiben. Diesen Zustand willkommen zu heißen ist eine Herausforderung, bevor man sich auf eine unverbindliche Regelung beruft.

Die Quintessenz ist: Dass der ehemalige Betreute das Recht auf die Unterlagen hat. Jedoch die Verantwortung trägt die Person die diese abholen will. Es ist unabdingbar – rechtliche Vorschriften zu beachten und gegebenenfalls Unterstützung von den zuständigen Stellen in Anspruch zu nehmen. Am besten lässt sich die Übergabe selbst organisieren – um Missverständnisse und Schwierigkeiten zu vermeiden.






Anzeige