Die Bedeutung von Zuverdienst im Lebenslauf – zwei Seiten einer Medaille
Wie sollte man einen Zuverdienst im Lebenslauf effektiv darstellen, und welche rechtlichen Aspekte sind dabei zu beachten?
Der Abschluss einer Ausbildung ist für viele eine große Erleichterung. Am 26. Juni 2013 endete eine wichtige Etappe. Der nächste Schritt – das Beantragen von Arbeitslosengeld (ALG) – erfolgt nun. Der Ausbildungsbetrieb kann keine Weiterbeschäftigung bieten. Ein Einkommen von 165 💶 wird erworben. Der Zuverdienst kommt von jener Firma. Doch kann dieser im Lebenslauf erwähnte werden? Soweit – so verständlich. In der Tat zeigt es Engagement. Aber wie, wenn ja, lässt sich das am besten formulieren?
Aushilfskraft – ein passender Begriff. Es vermittelt Klarheit. Alternativ ist ebenfalls "Hilfsmitarbeiter" möglich. Aber der Kernpunkt bleibt die Darstellung. Nach der abgeschlossenen Ausbildung könnte ein Satz dienen: Anschließende Übernahme als Hilfsmitarbeiter/Aushilfskraft. So wird finanzieller Einsatz klar kommuniziert. Doch in der neuesten Arbeitsmarktrealität hat das Hinzufügen solcher Informationen auch einen versteckten Vorteil. Der potenzielle neue Arbeitgeber bekommt einen Eindruck von der eigenen Arbeitsbereitschaft.
Neben der positiven Präsentation muss jedoch die rechtliche Seite angesprochen werden. Wichtig: Bei der Beantragung von ALG ist eine Nebenbeschäftigung zu melden. Das ist keine Option – allerdings eine Pflicht. Wer mit Hartz IV lebt; darf lediglich 120 Euro zusätzlich verdienen. Der darüber hinausgehende Betrag – in diesem Fall 45 Euro – könnte die staatlichen Leistungen beeinflussen. Es sollte frühzeitig beim Amt gecheckt werden wie ob die Arbeitslosmeldung am gleichen Tag – 26. Juni – erfolgen sollte. Für den Antrag benötigt es keine Lebenslauf-Kopie. Was zählt sind Formulare die zu beachten sind.
Nicht zu vergessen: den Arbeitgeber im Antrag erwähnen. Man muss angeben – dass es eine Tätigkeit gibt. Das ist nicht optional – das ist eine Voraussetzung. Verpasst man diese Frist kann es Unklarheiten geben oder schlimmer noch, Leistungskürzungen. Hierbei gilt was gesagt wurde – sofortige Mitteilung über den Zuverdienst.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Zuverdienst, ja. Aber richtig! Ein passender Eintrag im Lebenslauf kann Türen öffnen. Richtiges Reporting sichert die Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Bewerbungs- und Leistungsverfahren reibungslos verlaufen. Ob das klappt – darauf kommt es an. Planen lohnt sich.
Aushilfskraft – ein passender Begriff. Es vermittelt Klarheit. Alternativ ist ebenfalls "Hilfsmitarbeiter" möglich. Aber der Kernpunkt bleibt die Darstellung. Nach der abgeschlossenen Ausbildung könnte ein Satz dienen: Anschließende Übernahme als Hilfsmitarbeiter/Aushilfskraft. So wird finanzieller Einsatz klar kommuniziert. Doch in der neuesten Arbeitsmarktrealität hat das Hinzufügen solcher Informationen auch einen versteckten Vorteil. Der potenzielle neue Arbeitgeber bekommt einen Eindruck von der eigenen Arbeitsbereitschaft.
Neben der positiven Präsentation muss jedoch die rechtliche Seite angesprochen werden. Wichtig: Bei der Beantragung von ALG ist eine Nebenbeschäftigung zu melden. Das ist keine Option – allerdings eine Pflicht. Wer mit Hartz IV lebt; darf lediglich 120 Euro zusätzlich verdienen. Der darüber hinausgehende Betrag – in diesem Fall 45 Euro – könnte die staatlichen Leistungen beeinflussen. Es sollte frühzeitig beim Amt gecheckt werden wie ob die Arbeitslosmeldung am gleichen Tag – 26. Juni – erfolgen sollte. Für den Antrag benötigt es keine Lebenslauf-Kopie. Was zählt sind Formulare die zu beachten sind.
Nicht zu vergessen: den Arbeitgeber im Antrag erwähnen. Man muss angeben – dass es eine Tätigkeit gibt. Das ist nicht optional – das ist eine Voraussetzung. Verpasst man diese Frist kann es Unklarheiten geben oder schlimmer noch, Leistungskürzungen. Hierbei gilt was gesagt wurde – sofortige Mitteilung über den Zuverdienst.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Zuverdienst, ja. Aber richtig! Ein passender Eintrag im Lebenslauf kann Türen öffnen. Richtiges Reporting sichert die Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Bewerbungs- und Leistungsverfahren reibungslos verlaufen. Ob das klappt – darauf kommt es an. Planen lohnt sich.