Sind landwirtschaftlich genutzte Flächen für den Gartenbau und die Errichtung von Gebäuden geeignet?

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Die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen wird oft von verschiedenen Gesetzen und Vorschriften geregelt. Dies wirft die Frage auf welche Möglichkeiten man hat, eine solche Fläche für private Zwecke, ebenso wie zum Beispiel zur Gartennutzung oder für zusätzliche Bauvorhaben, zu verwenden. Hierzu einige wichtige Überlegungen.

Zunächst einmal ist es durchaus möglich eine Landwirtschaftsfläche als Gartenfläche zu nutzen. Wenn deine Fläche an dein Grundstück angrenzt und Du der rechtmäßige Besitzer bist, stehen dir zahlreiche Optionen offen. Ein Gartenhaus kann hier beispielsweise errichtet werden. Zudem kannst Du einen Obstgarten anlegen oder Spargel ziehen. Auch eine Aufforstung könnte erwogen werden. Deine Ideen sind meiner Meinung nach sehr kreativ.

Allerdings gibt es besondere Erfordernisse gerade wenn es um die offiziellen Schritte geht. Der erste Schritt wäre, beim Kataster- und Vermessungsamt eine Nutzungsänderung zu beantragen. Dieser Antrag wird oft direkt an das Grundbuchamt weitergeleitet. Achte darauf – dass dies einen gewissen finanziellen Aufwand mit sich bringen kann. Überlege gut, ob das für dich sinnvoll ist.

Zusätzlich ist es möglich diese Fläche mit deinem bebauten Grundstück zu vereinen. Dies vereinfacht die Nutzung. Doch – und das ist wichtig zu beachten – die Errichtung eines größeren Gebäudes, welches ein Fundament oder eine Grundplatte benötigt ist nicht ohne Weiteres möglich. Hierfür ist meist ein Bauantrag erforderlich. Es empfiehlt sich – die Bauordnung deines Bundeslandes zu konsultieren oder direkt beim Bauamt nachzufragen.

Ein Beispiel: In Brandenburg besteht die Möglichkeit, gar eine massive Garage mit einer Grundfläche von unter 50 m² ohne Bauantrag zu bauen. Wichtige Hinweise zur Bauordnung könnten hier typsich bedeutsam sein. Abgesehen von Garagen dürfen ebenfalls Gartenhäuser Schwimmteiche oder Gewächshäuser angelegt werden. Das freut jeden Gartenliebhaber. Du hast hier Gestaltungsspielraum.

Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden könnten sich ähnlich wie einmischen. Wenn diese jedoch nicht erreichbar sind könnte das Vorhaben problemlos realisiert werden. Dennoch ist es ratsam – die lokale Gesetzgebung im Auge zu behalten. Abgesehen davon, eine schlichte Gartenhütte provoziert unter Umständen weniger rechtliche Fragen als ein größeres Bauprojekt.

Herauskristalisiert hat sich: die Nutzung einer Landwirtschaftsfläche für persönliche Gartenprojekte viele Möglichkeiten bietet. Beachte dennoch die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Region ´ in der du lebst ` spielt eine entscheidende Rolle. Also informiere dich gut – bevor du investierst.






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