Gibt es eine Zahlungspflicht für abgesagte Fahrstunden bei extremen Wetterbedingungen?

Ist ein Fahrschüler verpflichtet, für eine Fahrstunde zu zahlen, die aufgrund eines Gewitters und schlechten Wetters abgesagt wurde?

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In vielen Lebensbereichen stellt sich die Frage der Verantwortung und der Zahlungspflicht, vor allem wenn äußere Umstände ins Spiel kommen. Ein aktuelles Beispiel betrifft eine Fahrstunde die wegen eines heftigen Gewitters nicht stattfinden konnte. Hier sind einige rechtliche Aspekte zu dieser Thematik zu beleuchten.

Zunächst ist entscheidend wer die Fahrstunde abgesagt hat. Der Fahrer oder der Fahrlehrer? Bei schlechtem Wetter wie Gewittern handelt es sich um "höhere Gewalt". Dies bedeutet – dass sowie Schuldner als ebenfalls Gläubiger von ihrer Leistungspflicht entbunden werden. Im rechtlichen Sinn ist das ein wichtiger Punkt. Wenn beispielsweise der Fahrlehrer aufgrund des Unwetters die Stunde absagt ´ so hast du als Fahrstudent keinen Grund ` eine Zahlung zu leisten.

Eine gesetzliche Regelung hierzu existiert nicht zwingend trotzdem wird allgemein anerkannt, dass unvorhersehbare und extreme Wetterbedingungen nicht dem Schüler zugerechnet werden können – das ist eine grundlegende Überlegung. Schließlich hat niemand Kontrolle über die Wetterlage. Bei einer Doppelstunde von 90 Minuten und der Feststellung: Dass du nicht einfach entschuldigt werden kannst ist es unberechtigt die Gebühr einzufordern.

Wichtig ist zudem: Dass in der Kommunikation zum Thema Absage auch klare Vereinbarungen bestehen. Häufig gibt es Regelungen in den jeweiligen Fahrschulverträgen. In vielen Fällen wird eine Frist gesetzt innerhalb derer Absagen ohne Kosten erfolgen können. Bei einem plötzlichen Wetterumschwung sieht die Sache jedoch anders aus. Hier kommt die Frage nach der nachweislichen Absage ins Spiel: Hat der Fahrlehrer diese selbst initiiert, so bleibt der Schüler von der Zahlungspflicht befreit.

Das Schicksal des Schülers ist auch finanzieller Natur. Wo kommen wir denn da hin, wenn das Wetter nicht weiterhin als legitimer Grund anerkannt würde? Aus diesem Grund ist festzustellen – dass du für eine nicht stattgefundene Fahrstunde aufgrund von ⛈️ nichts zahlen musst.

Zusammengefasst lautet die Antwort auf unsere Fragestellung: Ja der Fahrlehrer hat das Recht die Fahrstunde abzusagen. Ist dies der Fall ´ so bist du als Fahrschüler nicht verpflichtet ` die Kosten zu tragen. Nur wenn du selbst die Fahrstunde absagst wärst du zur Zahlung verpflichtet. In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen wie zunehmender Extremwetterereignisse, könnte die rechtliche Lage auch in Zukunft klärungsbedürftig sein.

Auf das Wohl und die Sicherheit der künftigen Fahrschüler!






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