Der schwierige Balanceakt beim Familienverkauf von Immobilien: Rechtliche Tücken und steuerliche Risiken

Darf man innerhalb der Familie eine Immobilie unter ihrem Marktwert verkaufen, ohne rechtliche und steuerliche Konsequenzen zu fürchten?

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Der Verkauf von Immobilien innerhalb der Familie kann für viele zu einer heiklen Angelegenheit werden. Handelt es sich um den Preis, den Verkäufer an den Käufer verlangen— . Eine Familie könnte überlegen, ihr Haus zu einem günstigeren Preis an ihr Kind zu veräußern. Doch hier kommt es auf den Wert der Immobilie an. Unklarheiten ergeben sich schnell – wenn es um die steuerlichen Rahmenbedingungen geht. Wird der Blaumacher durch das Finanzamt zu sehr aufgehalten leidet die Familie unter den Konsequenzen.

Ein Kaufpreis » der unter dem Marktwert liegt « kann als gemischte Schenkung betrachtet werden. Übersteigt dieser Preis die geltenden Schenkungsfreibeträge, könnten Steuern anfallen. Es gibt klare Grenzen— diese müssen eingehalten werden. Beispielsweise gilt in Deutschland ein Freibetrag von 400․000 💶 für Schenkungen an Kinder. Bleibt der Verkaufspreis unter diesem Betrag und liegt der Marktwert über dem Preis ´ wird das Finanzamt versuchen ` zusätzliche Steuerpflichten erheben.

Ein aktueller Fall zeigt eine besonders brav tüchtige Strategie. Eine ältere Dame verkaufte ihr Haus für nur einen Euro an ihre Nichte. Das regelte sie so – um eine Erbschaft an ihren Sohn zu vermeiden. Ein perfekter Ausweg? Doch nicht ganz. Gerüchte sagen: Dass die Geschwister dadurch um ihr Erbe gebracht wurden. Problematisch könnte dies werden. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Anfechtung solcher Verkäufe sind oft komplex und sorgen für zusätzlichen Stress innerhalb der Familie.

Familienmitglieder dürfen was oft unrechtmäßig angenommen wird, ihre Besitztümer an andere Familienmitglieder zu dem Preis verkaufen der als angemessen erachtet wird. Über die steuerlichen Grenzen muss jedoch Bescheid gewusst werden— . Häufig sind solche Regelungen vielfältig und schwer zu schaffen. Der Marktwert der Immobilie sollte ermittelt werden um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Das Finanzamt könnte unangenehme Fragen stellen sollte es einige Ungereimtheiten entdecken.

Im Kern bleibt die Frage ebenso wie man dies alles legal in Ordnung halten kann. Daher sind rechtliche Beratungen ratsam. Ein Fachmann für Erbrecht oder Steuerrecht kann im Vorfeld hilfreiche Tipps geben und auf mögliche Fallstricke hinweisen.

Nicht nicht häufig stehen Menschen vor der Frage wie ihre Vermögenswerte nach ihrem Tod aufgeteilt werden sollen. Bei geschäftlichen Entscheidungen ´ die auf den ersten Blick günstig erscheinen ` sollte jeder Schritt gut durchdacht sein. Die Problematik um den Verkauf innerhalb der Familie zeigt wie wichtig ein ja ebenfalls objektives Vorgehen ist.






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