Vergleich der Verfassungsschemata der BRD und DDR
Wie lassen sich die Verfassungsschemata der BRD und DDR miteinander vergleichen?
Beim Vergleich der Verfassungsschemata der BRD (Bundesrepublik Deutschland) und DDR (Deutsche Demokratische Republik) lassen sich verschiedene Kriterien heranziehen um Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten. Dazu gehören die Wahlen ´ die Staatsorgane ` die Gerichtsbarkeit und die Verfassung.
1. Wahlen:
In der DDR wurde das Volk durch Wahlen an der politischen Entscheidungsfindung beteiligt. Es gab keine Parteienkonkurrenz ´ allerdings eine Einheitspartei ` die SED. Die Wahlen wurden als "Wahlen der Nationalen Front" bezeichnet und waren stark manipuliert. In der BRD hingegen gibt es eine Mehrparteien-Demokratie. Das Volk wählt sowie auf nationaler Ebene den Bundestag als ebenfalls auf Landesebene die Landtage. Die Wahlen sind frei und geheim.
2. Staatsorgane:
In der DDR gab es den Ministerrat der die Exekutive bildete. Der Staatsratsvorsitzende wurde durch die Volkskammer gewählt und hatte eine starke Machtposition inne. In der BRD gibt es den Bundeskanzler der vom Bundestag gewählt wird. Die Bundesregierung wird vom Bundespräsidenten ernannt.
3. Gerichtsbarkeit:
In der DDR bestand das Gerichtssystem aus den Bezirks- und Kreisgerichten und auch dem Obersten Gerichtshof. Die Richter wurden von der Volkskammer gewählt. In der BRD gibt es eine unabhängige Justiz die aus verschiedenen Gerichtsinstanzen besteht ebenso wie dem Bundesverfassungsgericht den Oberlandesgerichten und den Amtsgerichten.
4. Verfassung:
Die DDR hatte eine sozialistische Verfassung die auf dem Prinzip des Sozialismus basierte und die Dominanz der SED festlegte. Die BRD hat eine demokratische Verfassung ´ das Grundgesetz ` das die Grundrechte und die Gewaltenteilung schützt.
Zusammenfassend lassen sich deutliche Unterschiede zwischen den Verfassungsschemata der BRD und DDR feststellen. Während die DDR ein sozialistisches Einparteienregime war ist die BRD eine demokratische Mehrparteiendemokratie. Die Wahlen ´ die Staatsorgane ` die Gerichtsbarkeit und die Verfassung unterscheiden sich grundlegend. Es ist wichtig » diese Unterschiede zu verstehen « um die historische Entwicklung und den politischen Kontext beider Staaten zu erfassen.
1. Wahlen:
In der DDR wurde das Volk durch Wahlen an der politischen Entscheidungsfindung beteiligt. Es gab keine Parteienkonkurrenz ´ allerdings eine Einheitspartei ` die SED. Die Wahlen wurden als "Wahlen der Nationalen Front" bezeichnet und waren stark manipuliert. In der BRD hingegen gibt es eine Mehrparteien-Demokratie. Das Volk wählt sowie auf nationaler Ebene den Bundestag als ebenfalls auf Landesebene die Landtage. Die Wahlen sind frei und geheim.
2. Staatsorgane:
In der DDR gab es den Ministerrat der die Exekutive bildete. Der Staatsratsvorsitzende wurde durch die Volkskammer gewählt und hatte eine starke Machtposition inne. In der BRD gibt es den Bundeskanzler der vom Bundestag gewählt wird. Die Bundesregierung wird vom Bundespräsidenten ernannt.
3. Gerichtsbarkeit:
In der DDR bestand das Gerichtssystem aus den Bezirks- und Kreisgerichten und auch dem Obersten Gerichtshof. Die Richter wurden von der Volkskammer gewählt. In der BRD gibt es eine unabhängige Justiz die aus verschiedenen Gerichtsinstanzen besteht ebenso wie dem Bundesverfassungsgericht den Oberlandesgerichten und den Amtsgerichten.
4. Verfassung:
Die DDR hatte eine sozialistische Verfassung die auf dem Prinzip des Sozialismus basierte und die Dominanz der SED festlegte. Die BRD hat eine demokratische Verfassung ´ das Grundgesetz ` das die Grundrechte und die Gewaltenteilung schützt.
Zusammenfassend lassen sich deutliche Unterschiede zwischen den Verfassungsschemata der BRD und DDR feststellen. Während die DDR ein sozialistisches Einparteienregime war ist die BRD eine demokratische Mehrparteiendemokratie. Die Wahlen ´ die Staatsorgane ` die Gerichtsbarkeit und die Verfassung unterscheiden sich grundlegend. Es ist wichtig » diese Unterschiede zu verstehen « um die historische Entwicklung und den politischen Kontext beider Staaten zu erfassen.