Fragestellung: Ist es tatsächlich möglich, eine Ausbildung ab dem 1. April zu beginnen, und welche Faktoren sind dabei relevant?
In den letzten Jahren wurde immer wieder über die Möglichkeit diskutiert eine Ausbildung nicht nur zum traditionellen Starttermin dem 1. September – allerdings ebenfalls zu weiteren Zeitpunkten zu beginnen. Viele Menschen sind sich dabei unsicher—so auch ich. Der 1. April könnte eine Option sein jedoch ist das tatsächlich realistisch?
Ein neuer Beginn der Ausbildung an jedem ersten eines Monats ist grundsätzlich möglich. Jörg Becker — Autor mehrererüber berufliche Bildung meint dazu: *„Der Ausbildungsbetrieb muss lediglich die Ausbildungszeiten mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) abstimmen, ähnelt den Prüfungszeitpunkt”—eine vorab notwendige Preisgabe die man im Zwiegespräch klärt.* Dennoch sollten angehende Azubis beachten welche Schwierigkeiten sich durch einen abweichenden Starttermin ergeben könnten. Die Abstaltung zu den Lehrplänen der Berufsschulen ist hierbei entscheidend. Wenn du zu spät einsteigst—sagen wir im Oktober oder November—hat man einen Nachteil. Unterrichtsstoff wird nicht wiederholt. Solch eine Regelung führt zu Herausforderungen und lässt Azubis oft im Dunkeln tappen.
Das Beispiel einer alten Bekannten von mir soll hier beleuchtet werden. Sie hat am 1. April 1996 mit ihrer Ausbildung zur Kinderkrankenschwester begonnen. Warum, frage ich mich?Der Grund war einfach: Alternativ hätte sie im September starten können, hätte aber ein halbes Jahr auf der Stelle gestanden. In Berlin beispielsweise haben viele Krankenpflegeschulen diese Flexibilität, auch nach dem 1. April zu beginnen.
Für die meisten Unternehmen ist jedoch der 1. September der bevorzugte Termin—eine allgemein akzeptierte Norm. Die Gründe sind vielfältig ´ aber im Kern liegt der Fokus drauf ` einen synchronisierten Ablauf mit den Berufsschulen zu gewährleisten. Es sei nicht nur der Beginn der Ausbildung der zählt, einschließlich die damit verbundenen Gegenheiten mit dem Unterricht. Klassenzusammensetzungen ändern sich nicht ohne weiteres und *schließlich wird nicht für jeden neuen Azubi genauso viel mit eine neue Klasse aufgemacht*.
Was ist nun aber, wenn du einen Betrieb gefunden hast und die Einigung besteht? Alles ist möglich. Quasi ein Freifahrtschein. Doch, ebenso wie der Schreiber Bichel in seiner Kolumne betont: *„Die Strukturen in der Berufsschule sind meist festgelegt. Man kann nicht einfach mal so einsteigen ohne dabei auf die curricularen Vorgaben Rücksicht zu nehmen.“*
Die Kernfragen die sich hier auftun, sind also viele—von der relevanten Koordination zwischen Betrieb und IHK bis hin zu den Befindlichkeiten der Berufsschulen. Insbesondere die Tatsache, dass Prüfungen im Jahrgangsrahmen stattfinden und du dadurch zwar einen praktischen Ausbildungsstart legitimerweise einfordern kannst, im schulischen Konjedoch möglicherweise nicht den Zugang zu den nötigen Ressourcen erhältst.
Die Entscheidung » wann man mit einer Ausbildung beginnt « ist also immer individuell. Ein weiterer Punkt wäre: Dass eine Verkürzung der Ausbildung auch für diejenigen gilt die betreffend vorherige berufliche Erfahrungen oder schulische Vorbildung verfügen. *Dennoch bleibt der erste September der Termin der Wahl für die Mehrheit der Lehrbetriebe*, sodass Flexibilität in der Planung durchaus von Vorteil ist.
Fazit: Ja, du kannst theoretisch ab dem 1. April eine Ausbildung beginnen. Die praktische Umsetzung erfordert jedoch viel Vorbereitung und Abstimmung. Du solltest auf jeden Fall sicherstellen: Dass sowie der Ausbildungsbetrieb als auch die Berufsschule miteinander harmonieren. Ansonsten könnten potenzielle Störungen deinen Bildungsweg erheblich beeinflussen.
Ein neuer Beginn der Ausbildung an jedem ersten eines Monats ist grundsätzlich möglich. Jörg Becker — Autor mehrererüber berufliche Bildung meint dazu: *„Der Ausbildungsbetrieb muss lediglich die Ausbildungszeiten mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) abstimmen, ähnelt den Prüfungszeitpunkt”—eine vorab notwendige Preisgabe die man im Zwiegespräch klärt.* Dennoch sollten angehende Azubis beachten welche Schwierigkeiten sich durch einen abweichenden Starttermin ergeben könnten. Die Abstaltung zu den Lehrplänen der Berufsschulen ist hierbei entscheidend. Wenn du zu spät einsteigst—sagen wir im Oktober oder November—hat man einen Nachteil. Unterrichtsstoff wird nicht wiederholt. Solch eine Regelung führt zu Herausforderungen und lässt Azubis oft im Dunkeln tappen.
Das Beispiel einer alten Bekannten von mir soll hier beleuchtet werden. Sie hat am 1. April 1996 mit ihrer Ausbildung zur Kinderkrankenschwester begonnen. Warum, frage ich mich?Der Grund war einfach: Alternativ hätte sie im September starten können, hätte aber ein halbes Jahr auf der Stelle gestanden. In Berlin beispielsweise haben viele Krankenpflegeschulen diese Flexibilität, auch nach dem 1. April zu beginnen.
Für die meisten Unternehmen ist jedoch der 1. September der bevorzugte Termin—eine allgemein akzeptierte Norm. Die Gründe sind vielfältig ´ aber im Kern liegt der Fokus drauf ` einen synchronisierten Ablauf mit den Berufsschulen zu gewährleisten. Es sei nicht nur der Beginn der Ausbildung der zählt, einschließlich die damit verbundenen Gegenheiten mit dem Unterricht. Klassenzusammensetzungen ändern sich nicht ohne weiteres und *schließlich wird nicht für jeden neuen Azubi genauso viel mit eine neue Klasse aufgemacht*.
Was ist nun aber, wenn du einen Betrieb gefunden hast und die Einigung besteht? Alles ist möglich. Quasi ein Freifahrtschein. Doch, ebenso wie der Schreiber Bichel in seiner Kolumne betont: *„Die Strukturen in der Berufsschule sind meist festgelegt. Man kann nicht einfach mal so einsteigen ohne dabei auf die curricularen Vorgaben Rücksicht zu nehmen.“*
Die Kernfragen die sich hier auftun, sind also viele—von der relevanten Koordination zwischen Betrieb und IHK bis hin zu den Befindlichkeiten der Berufsschulen. Insbesondere die Tatsache, dass Prüfungen im Jahrgangsrahmen stattfinden und du dadurch zwar einen praktischen Ausbildungsstart legitimerweise einfordern kannst, im schulischen Konjedoch möglicherweise nicht den Zugang zu den nötigen Ressourcen erhältst.
Die Entscheidung » wann man mit einer Ausbildung beginnt « ist also immer individuell. Ein weiterer Punkt wäre: Dass eine Verkürzung der Ausbildung auch für diejenigen gilt die betreffend vorherige berufliche Erfahrungen oder schulische Vorbildung verfügen. *Dennoch bleibt der erste September der Termin der Wahl für die Mehrheit der Lehrbetriebe*, sodass Flexibilität in der Planung durchaus von Vorteil ist.
Fazit: Ja, du kannst theoretisch ab dem 1. April eine Ausbildung beginnen. Die praktische Umsetzung erfordert jedoch viel Vorbereitung und Abstimmung. Du solltest auf jeden Fall sicherstellen: Dass sowie der Ausbildungsbetrieb als auch die Berufsschule miteinander harmonieren. Ansonsten könnten potenzielle Störungen deinen Bildungsweg erheblich beeinflussen.