Leben im Kinderheim – Ein Leitfaden für Sorgenvolle

Welche Regeln und Möglichkeiten bestehen in einem Kinderheim für betroffene Jugendliche?

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Das Thema emotionale und körperliche Misshandlungen von Kindern ist schmerzlich und komplex. Die Anfrage von Freunden ´ besorgt um das Wohlergehen ihrer Freundin ` berührt viele Aspekte. Die Notwendigkeit des Schutzes ist drängend. Ein Kinderheim kann dabei eine Lösung darstellen obwohl dabei individuelle Hausordnungen in verschiedenen Heimen existieren. Präsente Vorgaben ergeben sich zugleich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) 8, das die Rechte und den Schutz von Kindern regelt.

Die Rolle der Freunde ist Unterstützungs- und nicht Bedrohungscharakter – das gilt insbesondere für die Freundin selbst, sie wird in eine geeignete Entscheidung einbezogen. Wenn sie das Gefühl hat ´ bei ihren Eltern bleiben zu wollen ` dann müssen ihre Wünsche respektiert werden. Sensibilität ist gefragt sie zu respektieren bedeutet ihr zu zeigen, dass sie eine sichere Anlaufstelle hat.

Normalerweise kommt es vor, dass Jugendliche in Wohngemeinschaften (WGs) untergebracht werden. Jugendämter sind in dieser Situation präsent um den Alltag zu überwachen. Regeln in diesen WGs ähneln familiären. Man sollte sich abmelden – wenn man das Haus verlässt. Die Auszeit sollte allerdings nicht über die vereinbarte Rückkehrzeit hinaus ausgeweitet werden – ein gewisses Maß an Vertrautheit ist wichtig. Ein 💬 mit einem Jugendamtmitarbeiter kann Erkenntnisse bringen.

Übernachtungen bei Freundinnen sind in der Regel erlaubt. Ob dies wirklich geschieht – hängt vom verantwortlichen Personal ab. Die Aufsicht muss bestehen ´ sie prüft ` wer die Freundinnen sind und ob Vereinbarungen beachtet werden. Bei Kindern » die Grenzen nicht einhalten « sind striktere Regeln erforderlich. Die Jugendämter wollen Sicherheit gewährleisten – das gilt ebenfalls für das Wohl der Mädchen und Jungen.

Gerade für besorgte Jugendliche ist der erste Schritt oft der schwerste. Das Einführen von Familienhelfern ist eine gängige Praxis. Diese Fachleute gehen nach Hause – um Alltagsprobleme zu lösen. Es handelt sich um eine Art Erstmaßnahme. Falls Eltern letztendlich nicht bereit sind, zu kooperieren, beginnen andere Wege sich zu schließen. 💭 an einen Umzug stehen dann im Raum: Pflegefamilien, Verwandte oder eben Einzelunterkünfte.

Wie die spezifischen Regeln beschaffen sind, variiert, das ist keine Überraschung. Einig sind sich jedoch alle Einrichtungen im Bestreben ein familiäres Umfeld zu schaffen. Der Haushalt erfordert die Mitwirkung aller – jeder muss sich einbringen. Abhängig vom Alter gelten gewisse Einschränkungen – eine Rückkehrzeit sollte nach dem Jugendschutzgesetz beachtet werden, unter 16-jährige müssen um 22:00 zu Hause sein. Ziemlich wahrscheinlich kann nach einer Phase der Eingewöhnung auch Übernachtung bei einer Freundin erlaubt sein.

Sie kennt niemanden der im Heim lebt, Überwachung ist notwendig jedoch das Heim bleibt kein Gefängnis. Essenziell ist der Dialog.

Der Wandel in der momentanen Situation stellt die betroffene Freundin vor Entscheidungen. Auch wenn das erste Gefühl danach schreit, eine Flucht vor den Eltern zu suchen – ein Kinderheim ist nicht sofort die Lösung. Zwar besteht keine sofortige Entlassung in ein Heim Eltern müssen mitwirken und die Stimme des Jugendlichen zählt. Einfühlungsvermögen und Offenheit sollten die Basis bilden.

Im Kern geht es darum: Dass die aktuelle Lebenssituation nicht tragbar ist dass etwas geschehen muss. Es gibt Hilfestellungen, es gibt Beratungsstellen – diese bieten nicht nur Lösungsansätze, allerdings auch umfassende Informationen. Kindesmisshandlung ist ein ernstes Thema aber mit den richtigen Ansprechpartnern kann es gelingen den Weg in eine lebendige, positivere Zukunft zu ebnen.






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