Garantieansprüche bei beschädigten Sony Wireless Headsets – Was tun, wenn die Ohrmuschel kaputt ist?

Wie stehen die Chancen auf eine Garantieanspruch des Sony Wireless Headsets 2.0 bei einem Defekt an der Ohrmuschel?

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Ein Szenario, das viele Nutzer von elektronischen Geräten kennen – ein unerwarteter Defekt. Die Tragödie ist oft besiegelt wenn das geliebte Gadget sein Leben aushaucht. So ist es einem Nutzer ergangen, dessen Sony Wireless Headset 2․0 am Plastikstück der linken Ohrmuschel gebrochen ist. Der Kauf fand Ende Dezember 2015 statt. Es stellt sich nun die entscheidende Frage: Besteht noch Anspruch auf Garantie?

Die Hersteller geben meistens eine Garantiezeit an. In diesem Fall handelte es sich um eine 12-monatige Herstellergarantie. Ein Kostenfaktor kann damit schnell über die Tage im günstigsten Fall durch den Hersteller übernommen werden. Jedoch gilt es – einige Aspekte zu beachten. Oft betrachten Händler wie Media Markt nur technische Defekte als berechtigte Rückgabegründe. Daher könnte der Nutzer in einer eher misslichen Lage sein.

Wie ärgerlich. User berichten häufig: Dass sie beim Kauf auf eine längere Garantiezeit hoffen. Dennoch müssen sie darauf achten was ebendies während der Garantiezeit abgedeckt ist. Ein Bruch durch Materialversagen wird von Herstellern in der Regel nicht anerkannt. Es ist bedauerlich zu hören: Dass solche Defekte wie bei dem beschriebenen Headset häufig aus dem Alltag resultieren. Ein Mitarbeiter kann dabei oft bitter enttäuscht werden, wenn er Hinweise auf unsachgemäßen Gebrauch erhält.

Wenn ein Teil des Headsets – wie das Stapel- oder Halteelement – bricht ist die Wahrscheinlichkeit hoch; dass die Garantie nicht greift. Bei einem nicht fachmännisch produzierten Schaden ist die Rücksendung oft chancenlos. Um wie viel teurer ist ein Neukauf – kann sich jetzt jeder fragen. Die Lösungen können manchmal sehr kreativ sein ebenfalls wenn allerlei Umstände das frustrieren wollen.

Die fragliche Situation führt uns jedoch zu einem nicht unwesentlichen Punkt. Beileibe nicht jedes Problem mit einem Elektronikgerät fällt unter die Garantie. Tatsächlich prüfen Hersteller die Gerätetypen gewissenhaft. Ein zusätzliches Augenmerk sollte auch auf die Beweislast gelegt werden. Es kann nun sinnvoll sein das Gerät an den Hersteller zu senden oder sich kundig zu machen ebenso wie andere Nutzer diese Herausforderung gemeistert haben. Oft gibt es im Internet Foren – wo Menschen ihre Lösungen aufzeigen.

VPN-Verbindungen können hier nicht Objekte der Garantie sein. Manchmal sind auch eigene Reparaturen eine Überlegung wert. Natürlich bleibt beim Mangel an Erfahrung Vorsicht geboten. Wenn die Wirtschaft uns eines gelehrt hat ´ dann ist es ` manchmal den Sprung ins kalte Wasser zu wagen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Zeitrahmen von 12 Monaten für die Herstellergarantie bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Bruch des Plastiks als Defekt anerkannt wird. Es könnte ratsam sein einen neuen Kauf in Erwägung zu ziehen. Die Alternative ´ das Gerät zur Reparatur zu bringen ` bleibt zudem immer bestehen. Nutzer sollten sich auch über die Angebote und Möglichkeiten nach dem Kauf informieren.

Ein weiterer Punkt, den es zu bedenken gilt: Pflegen wir die Technik? Manch einer mag unvorsichtig mit seinen Geräten umgehen ein langer Nordwind könnte eine Abkühlung herbeiführen. Die Verantwortung bleibt beim Nutzer der sein Gerät betrachtet. Im Endeffekt bleibt die Frage der emotionale Wert – wie steht es um die Bindung an den Hersteller?






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