Ist das Aufhängen der LTTE-Fahne in Europa rechtlich zulässig?

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Ist das Aufhängen der LTTE-Fahne in Europa rechtlich zulässig? Diese Frage wirft viele Kontroversen auf. Der rechtliche Rahmen ist dabei entscheidend. Der §86a StGB behandelt das Verbot von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Laut diesem Paragraphen greift dieses Verbot jedoch in diesem Fall nicht. Problematisch wird es durch §129a StGB. Dieser Paragraph verbietet die Unterstützung und ebenfalls Werbung für terroristische Vereinigungen. Die LTTE ist seit dem 31. Mai 2006 durch den Ratsbeschluss der EU als terroristische Organisation eingestuft.

Das könnte schwerwiegende Folgen haben. Wenn jemand die 🚩 der LTTE aufhängt könnte dies als Werbung aufgefasst werden. Eine solche Handlung könnte dadurch eine strafbare Tat darstellen. In Deutschland und wahrscheinlich auch in anderen EU-Ländern sieht die Gesetzgebung diese Fahnen als ein Zeichen der Unterstützung für eine als terroristisch eingestufte Gruppe an.
An dieser Stelle muss man hinzufügen: Dass das Aufhängen solcher Fahnen nicht nur rechtliche Risiken birgt. Auch gesellschaftliche Konsequenzen können nicht außer Acht gelassen werden.

Das Aufhängen der LTTE-Fahne könnte zu einem Teil von Ermittlungen führen. Ermittler könnten annehmen: Dass die betroffene Person diese Organisation unterstützt oder ihr sogar angehört. Es ist wichtig zu betonen – dass nicht nur die Gesetzeslage problematisch ist. Auch die gesellschaftliche Meinung zu solchen Themen ist oft sehr polarisiert. Die LTTE hat in der Vergangenheit grausame Taten begangen und das Hinterlassen dieser Symbole könnte auf eine Verherrlichung von Gewalt hindeuten.

Aktuelle Zahlen zeigen: Dass die Diskussion über solche Fahnen und Symbole in vielen europäischen Ländern immer wieder aufgefrischt wird. Auch wenn in Deutschland Fahnen mit Symbolen aus dem Dritten Reich gänzlich verboten sind, gibt es keine einheitliche Regelung für andere verfassungswidrige Organisationen. In Großbritannien zum Beispiel dürfte es schwerer fallen, rechtliche Schritte gegen die Darstellung dieser Fahne einzuleiten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen variieren stark von Land zu Land.

Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass das Zeigen und Aufhängen der LTTE-Fahne in den meisten europäischen Ländern legal fragwürdig ist. Unter Umständen könnte dies als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gewertet werden. Auch wenn das Gefühl vorhanden ist die LTTE habe für bestimmte Interessengruppen gekämpft, überwiegen die rechtlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen bei weitem die positiven Assoziationen. Es ist entscheidend sich über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren zu sein bevor man so kontroverse Symbole zeigt.






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