Fragestellung: Wer ist verantwortlich für die Pflege und Instandhaltung von Fenstern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft?
Das Thema der 🪟 in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zeigt sich oft als ein komplexes juristisches Pflaster. Fenster gelten in der Regel als Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet – dass die Eigentümergemeinschaft für die Instandhaltung und Reparatur dieser Fenster zuständig ist. Doch was passiert bei einem Glasbruch? Hier spielen die Regelungen der Teilungserklärung eine entscheidende Rolle.
Die Teilungserklärung - ein Dokument, das die Eigentumsverhältnisse klärt - legt fest was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist. Insbesondere steht in den meisten dieser Dokumente: „Sondereigentum: die Innenseite der Außenfenster.“ Dies könnte den Eindruck erwecken, dass der Sondereigentümer für die Pflege der Innenseite verantwortlich ist, während die Gemeinschaft sich um die Außenseite kümmert. Eine annehmbare Regelung – könnte man denken. Doch rechtlich gesehen sieht es oft anders aus.
Laut dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind Fenster Gemeinschaftseigentum. Ähnliche Diskussionen werden häufig geführt. In älteren Teilungserklärungen könnte sich dennoch eine andere Regelung finden. Das führt manchmal zu Verwirrung. Häufig möchten Hausverwaltungen erst einmal ablehnen. Dies geschieht nicht aus Boshaftigkeit. Manchmal müssen sie schlichtweg nicht tätig werden.
Das Thema der Kostenteilung ist ähnlich wie nicht zu vernachlässigen. Ist die Abstimmung in der Eigentümerversammlung anders ausgefallen, kann das rechtliche Implikationen haben.
Demzufolge sollten sich alle Wohnungseigentümer im Klaren darüber sein welche Verantwortung sie tragen – und welche nicht. Aktuelle Daten über Konflikte im WEG-Recht zeigen, dass viele Eigentümer nicht genügend informiert sind.
Fazit: Bei Fensterausfällen oder Glasbrüchen sollten Wohnungseigentümer zunächst ihre Teilungserklärung ebendies studieren. Klare Absprachen in der Eigentümerversammlung helfen. Ein konstruktiver Austausch zwischen den Mitgliedern der WEG ist hilfreich und trägt zur Klärung bei. Am Ende profitiert die gesamte Gemeinschaft.
Die Teilungserklärung - ein Dokument, das die Eigentumsverhältnisse klärt - legt fest was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist. Insbesondere steht in den meisten dieser Dokumente: „Sondereigentum: die Innenseite der Außenfenster.“ Dies könnte den Eindruck erwecken, dass der Sondereigentümer für die Pflege der Innenseite verantwortlich ist, während die Gemeinschaft sich um die Außenseite kümmert. Eine annehmbare Regelung – könnte man denken. Doch rechtlich gesehen sieht es oft anders aus.
Laut dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind Fenster Gemeinschaftseigentum. Ähnliche Diskussionen werden häufig geführt. In älteren Teilungserklärungen könnte sich dennoch eine andere Regelung finden. Das führt manchmal zu Verwirrung. Häufig möchten Hausverwaltungen erst einmal ablehnen. Dies geschieht nicht aus Boshaftigkeit. Manchmal müssen sie schlichtweg nicht tätig werden.
Das Thema der Kostenteilung ist ähnlich wie nicht zu vernachlässigen. Ist die Abstimmung in der Eigentümerversammlung anders ausgefallen, kann das rechtliche Implikationen haben.
Demzufolge sollten sich alle Wohnungseigentümer im Klaren darüber sein welche Verantwortung sie tragen – und welche nicht. Aktuelle Daten über Konflikte im WEG-Recht zeigen, dass viele Eigentümer nicht genügend informiert sind.
Fazit: Bei Fensterausfällen oder Glasbrüchen sollten Wohnungseigentümer zunächst ihre Teilungserklärung ebendies studieren. Klare Absprachen in der Eigentümerversammlung helfen. Ein konstruktiver Austausch zwischen den Mitgliedern der WEG ist hilfreich und trägt zur Klärung bei. Am Ende profitiert die gesamte Gemeinschaft.