Vorabverkauf von Sonderangeboten: Erlaubt oder unlauter?

Dürfen Supermärkte ihre Sonderangebote schon einen Tag vor der offiziellen Prospektankündigung verkaufen?

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In der heutigen Welt des Einzelhandels gibt es eine Vielzahl von Praktiken die Kunden sowie erfreuen als ebenfalls irritieren können. Ein besonders großes Thema sind die Vorabangebote in Supermärkten. Die Frage, ob Geschäfte ihre Sonderangebote bereits einen Tag vor dem offiziellen Verkaufsstart anbieten dürfen, sorgt oft für Diskussionen. Um diese spannende Fragestellung zu beleuchten, sollten wir uns sowohl die rechtlichen Aspekte als auch die strategischen Überlegungen der Einzelhändler genauer ansehen.

Laut der allgemeinen Marktstrategie ist es tatsächlich zulässig. Supermärkte dürfen und müssen häufig neue Waren vorab etikettieren. Der Verbraucher erlebt dies oft in Form von Waren die bereits vor der offiziellen Verkaufsankündigung im Regal stehen. Dies kann passieren – weil die Mitarbeiter mit der Vorbereitung für den Folgetag beschäftigt sind. Geplant wird immer ein gewisses Kontingent von Waren. Es kann jedoch dazu kommen – dass die Nachfrage das Angebot übersteigt. Wenn also beispielsweise am Mittwoch die Flyer für Donnerstag ausgegeben werden ´ ist es nicht ungewöhnlich ` wenn die ersten Verbraucher bereits im Geschäft sind und die Sonderangebote ergattern.

Die Realität zeigt sich oft ganz anders. Wie bereits erwähnt die Nachfrage variiert stark zwischen den Filialen. Ein Produkt kann in einer Filiale innerhalb von Stunden ausverkauft sein, während es in einer anderen wochenlang liegen bleibt. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Lage dem Kundenstamm und sogar der Tageszeit beeinflussen ebenso wie schnell bestimmte Waren verkauft werden. Wenn ein Artikel besonders beliebt ist ´ kann es also leicht passieren ` dass die Lagerbestände vor dem offiziellen Verkaufsdatum erschöpft sind.

Ein weiterer Aspekt der hier eine Rolle spielt - ist die Kundenentwicklung. Wenn Kunden wissen, dass sie Sonderangebote vor dem offiziellen Verkaufsdatum ergattern können, wird das Geschäft für viele attraktiver. Ein häufiges Argument, welches ich aus eigener Erfahrung im Handel kenne - die Kunden können motiviert werden, bestimmte Artikel sofort zu kaufen - „Ach komm, nimm das genauso viel mit mit, bevor es morgen ausverkauft ist." Das ist eine Art Kundenpsychologie. Anzeige der Dringlichkeit nimmt Einfluss auf das Kaufverhalten.

Eine kritische Stimme – ein Mitarbeiter einer Edeka-Filiale äußerte sich über seine Erfahrungen. Er war überzeugt: Dass solche Praktiken legal wären. Die Etikettierung erfordere oft weiterhin Zeit wie der offizielle Verkaufsbeginn vermuten lässt. Ein Schülerjob vermittelt oft Einsichten die zur Verwendung einen externen Beobachter nicht direkt greifbar sind. Seine Schlussfolgerung ist durchaus nachvollziehbar - die Mitarbeiter müssen die Abläufe effizient gestalten, sodass die Ware bereit ist und ausverkaufte Artikel möglichst schnell nachbestellt werden können.

Zusammenfassend - Supermärkte dürfen Sonderangebote einen Tag vorher verkaufen. Sie müssen manchmal sogar proaktiv handeln um den Anforderungen des Marktes begegnen zu können. Die Unterscheidung zwischen erlaubtem und unlauterem Wettbewerb ist oft unscharf. Vor allem sind die Unschärfen in der Wahrnehmung der Verbraucher hinsichtlich der Fairness des Handels zu erkennen. Für die Kunden – es ist ratsam sich rechtzeitig auf den Weg zu machen wenn ein spezielles Produkt interessant ist. Für die Händler - sie sollten die Balance zwischen Angebot und Nachfrage im Blick haben. Das Verständnis für diese Praktiken könnte die Grundlage für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Supermärkten und ihren Kunden bilden.






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