Altenheim: Die Verantwortung zwischen Fürsorge und Bürokratie

Inwieweit sollte das Selbstbestimmungsrecht eines Bewohners über die Entscheidungen der Heimleitung gestellt werden?

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Die Situation die hier geschildert wird ist eine brisante und wirft viele Fragen auf. Ein Bewohner eines Altenheims ´ ergraut und gealtert ` steckt in einer Zwickmühle. Trotz seiner Erkrankung – Parkinson – ist er relativ fit. Er versorgt sich selbst – geht einkaufen und hat sogar Hobbys gefunden. Ein kreatives Interesse am Malen und kleine Reparaturen im Haus haben seinem Alltag Farbe gegeben. Doch plötzlich stehen jene die ihm vermeintlich helfen sollten vor der Entscheidung ihn zu vertreiben.

Die Heimleitung möchte ihn kündigen. Die Begründung, dass er sich „zu viel erlaubt“ und eine „schlechte Polizeiliche Akte“ hat, erscheint willkürlich. Bei seiner Aufnahme war bekannt – dass er vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen wurde. Hatte die Heimleitung nicht die Verantwortung die Vorgeschichte des Mannes im Rahmen ihres Entscheids zu berücksichtigen? Dieses Dilemma wird umso dramatischer » wenn man bedenkt « dass der Bewohner stets kooperativ war.

Eine Kündigung im Altenheim ist nicht so viel mit „vor die 🚪 setzen“. Diese rechtlichen Aspekte sind entscheidend. Es gibt festgelegte Verträge Vorgaben und Kündigungsfristen. Dennoch bleibt die Frage – was zählt mehr? Die Bürokratie oder das Wohl des Einzelnen? Die Regeln vor Ort sind nicht ohne Einfluss sie zeugen von einer Kälte die der Menschlichkeit abträglich ist.

Zudem haben die aktuellen Entwicklungen im Pflegebereich gezeigt, dass Plätze rar sind. Immerhin ist jeder Platz im Altenheim ebenfalls eine finanzielle Entscheidung für die Einrichtung und das Gesundheitssystem. Es wäre keineswegs sinnvoll ´ einen Pflegeplatz für jemanden zu blockieren ` der nicht auf Pflege angewiesen ist. Hier verbirgt sich ein weiterer Aspekt der nicht außer Acht gelassen werden darf: die Kosten. Die Auslagerung der Eigenverantwortung und das Streben nach Unabhängigkeit helfen in der Regel nicht nur dem Bewohner ´ allerdings auch dem System ` effizienter zu funktionieren.

Hier kommt die Moral ins Spiel. Ist es nicht Augenwischerei, den Mann als „untragbar“ zu betrachten auch wenn ihm die Heimleitung einst die Erlaubnis erteilte, seine Hobbys im Hausmeisterraum auszuleben? Und noch wichtiger – es wäre wohl besser gewesen, den Dialog zu suchen, oder nicht? Ein Mitarbeiter könnte in einem Gruppenmeeting das Anliegen vorbringen und darüber diskutieren, ebenso wie man den Bewohner weiterhin unterstützen kann. Dies könnte sowie für das Personal als auch für die Heimleitung eine Win-Win-Situation darstellen.

Schließlich könnte die Einbindung des behandelnden Arztes dem Bewohner zu einer gerechteren Behandlung verhelfen. Ein Arzt hat sowohl das Wissen als auch die Autorität die Heimleitung auf die Notwendigkeit des Verbleibs des Bewohners hinzuweisen. Die Fürsorge für den Menschen sollte über den bürokratischen Mechanismus stehen.

Dennoch – der Spannungsbogen bleibt bestehen. Möchte die Heimleitung wirklich persönlich in die Verantwortlichkeit eines lebendigen, aktiven Individuums eingreifen? Es ist an der Zeit – den Wert von Menschlichkeit und Selbstbestimmung zu erkennen. Ist es nicht so, dass jeder Mensch eine Bedeutung hat und einen Platz in unserer Gemeinschaft verdient, unabhängig von seiner Vergangenheit?






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