Sicherheit auf den Schienen – wie oft werden Achterbahnen geprüft?
Wie oft und unter welchen Bedingungen erfolgt die Prüfung von Achterbahnen durch den TÜV?
Achterbahnen entführen uns in eine Welt des Nervenkitzels. Sie sind nicht nur einfach Fahrgeschäfte. Sie stellen hohe Sicherheitsanforderungen. Tatsächlich werden sie regelmäßig überprüft. Abgesehen von der täglichen Wartung gibt es ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen. Der TÜV spielt hier eine zentrale Rolle.
In Deutschland müssen Achterbahnen jährlich überprüft werden. Dabei geschieht dies auf sehr gründliche Art und Weise. Im Gegensatz zu privaten PKWs sind die Intervalle für Fahrgeschäfte deutlich kürzer. Das muss vor allem sicherstellen – dass alles in einem einwandfreien Zustand ist. Dies betrifft sowie mechanische als auch sicherheitsrelevante Komponenten. Jede Bahn und jeder Wagen wird gründlich inspiziert.
Zusätzlich zur jährlichen TÜV-Prüfung muss im Vorfeld jeder Saison eine generelle Überprüfung erfolgen. Je nach Bundesland variieren die intensiven Prüfintervalle. In einigen Fällen müssen Karussells alle zwei Jahre und Kettenkarussells sogar alle drei Jahre überprüft werden. Hierbei ist wichtig, dass diese Prüfungen ausschließlich von speziellen Sachverständigen durchgeführt werden. Sicherheit steht an oberster Stelle. Aber nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zählen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Der Europapark. Dort müssen die Achterbahnen jeden Morgen durch qualifizierte Mitarbeiter inspiziert werden. Sie klettern die Bahn hoch – kontrollieren die Schienen und Bremsen. So sind sie bestens vorbereitet für den Parkbetrieb. Es ist keine Seltenheit – dass vor der ersten Fahrt jeder Wagen noch zusätzlich überprüft wird. Dies stellt sicher; dass keine Mängel vorliegen.
Besonders bei aufbaufähigen Achterbahnen ist eine strenge Kontrolle erforderlich. Ein TÜV-Prüfer ist vor jeder Inbetriebnahme notwendig. Dabei unterscheidet man zwischen stationären und mobilen Anlagen. Bei mobilen Fahrgeschäften muss ähnlich wie vor jeder Inbetriebnahme eine sicherheitstechnische Prüfung erfolgen. Diese regelmäßigen Überprüfungen sind also ausschlaggebend für die Sicherheit der Fahrgäste.
Die Wahrscheinlichkeit: Dass ein Achterbahnwagen auseinanderfällt ist minimal. Dennoch sind diese Sicherheitsvorkehrungen unabdingbar. Die Betreiber sind dazu verpflichtet Techniker einzustellen. Diese Personen müssen die entsprechende Qualifikation besitzen. Nur so kann die Gewährleistung der Sicherheit sichergestellt werden.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Achterbahnen werden nicht nur jährlich vom TÜV geprüft, allerdings auch durch das Personal täglich kontrolliert. Das System der regelmäßigen Überprüfungen gewährleistet weitgehend, dass Fahrgäste sicher und ohne Risiko zur nächsten Attraktion aufbrechen können. Der Nervenkitzel bleibt – die Sicherheit aber ist oberstes Gebot.
In Deutschland müssen Achterbahnen jährlich überprüft werden. Dabei geschieht dies auf sehr gründliche Art und Weise. Im Gegensatz zu privaten PKWs sind die Intervalle für Fahrgeschäfte deutlich kürzer. Das muss vor allem sicherstellen – dass alles in einem einwandfreien Zustand ist. Dies betrifft sowie mechanische als auch sicherheitsrelevante Komponenten. Jede Bahn und jeder Wagen wird gründlich inspiziert.
Zusätzlich zur jährlichen TÜV-Prüfung muss im Vorfeld jeder Saison eine generelle Überprüfung erfolgen. Je nach Bundesland variieren die intensiven Prüfintervalle. In einigen Fällen müssen Karussells alle zwei Jahre und Kettenkarussells sogar alle drei Jahre überprüft werden. Hierbei ist wichtig, dass diese Prüfungen ausschließlich von speziellen Sachverständigen durchgeführt werden. Sicherheit steht an oberster Stelle. Aber nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zählen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Der Europapark. Dort müssen die Achterbahnen jeden Morgen durch qualifizierte Mitarbeiter inspiziert werden. Sie klettern die Bahn hoch – kontrollieren die Schienen und Bremsen. So sind sie bestens vorbereitet für den Parkbetrieb. Es ist keine Seltenheit – dass vor der ersten Fahrt jeder Wagen noch zusätzlich überprüft wird. Dies stellt sicher; dass keine Mängel vorliegen.
Besonders bei aufbaufähigen Achterbahnen ist eine strenge Kontrolle erforderlich. Ein TÜV-Prüfer ist vor jeder Inbetriebnahme notwendig. Dabei unterscheidet man zwischen stationären und mobilen Anlagen. Bei mobilen Fahrgeschäften muss ähnlich wie vor jeder Inbetriebnahme eine sicherheitstechnische Prüfung erfolgen. Diese regelmäßigen Überprüfungen sind also ausschlaggebend für die Sicherheit der Fahrgäste.
Die Wahrscheinlichkeit: Dass ein Achterbahnwagen auseinanderfällt ist minimal. Dennoch sind diese Sicherheitsvorkehrungen unabdingbar. Die Betreiber sind dazu verpflichtet Techniker einzustellen. Diese Personen müssen die entsprechende Qualifikation besitzen. Nur so kann die Gewährleistung der Sicherheit sichergestellt werden.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Achterbahnen werden nicht nur jährlich vom TÜV geprüft, allerdings auch durch das Personal täglich kontrolliert. Das System der regelmäßigen Überprüfungen gewährleistet weitgehend, dass Fahrgäste sicher und ohne Risiko zur nächsten Attraktion aufbrechen können. Der Nervenkitzel bleibt – die Sicherheit aber ist oberstes Gebot.