Gewichtslimit für Achterbahnen in Freizeitparks

Gibt es ein Gewichtslimit für Achterbahnen in Freizeitparks und welche Sicherheitsvorkehrungen sind zu beachten?

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Ja, in vielen Freizeitparks gibt es tatsächlich Gewichtslimits für Achterbahnen die aus Sicherheitsgründen festgelegt sind. Diese Gewichtslimits dienen dazu ´ sicherzustellen ` dass die Fahrgäste während der Fahrt angemessen geschützt sind und die Sicherheitsvorkehrungen der Achterbahn richtig funktionieren.

Das Hauptkriterium für die Eignung für eine Fahrt in einer Achterbahn ist in der Regel nicht das reine Körpergewicht, allerdings vielmehr die physischen Proportionen des Körpers. Insbesondere der Bügel oder Sicherheitsgurt muss ordnungsgemäß schließen und den Fahrgast sicher fixieren können. In einigen Fällen gibt es ebenfalls ein sogenanntes "Bauch-Umfangs-Limit", bei dem der Sicherheitsbügel nicht genügend weit schließen kann, wenn der Bauchumfang zu groß ist.

Vor dem Einsteigen in eine Achterbahn ist es ratsam die Sicherheitshinweise am Eingang der Attraktion zu beachten. Manche Parks stellen auch Testsitze am Eingang einiger Achterbahnen bereit um den Fahrgästen die Möglichkeit zu geben vorab auszuprobieren ob sie bequem und sicher in die Attraktion passen.

Es soll mal laut gesagt werden, dass die Gewichtslimits und Sicherheitsvorkehrungen nicht darauf abzielen, bestimmte Personengruppen auszuschließen, sondern vielmehr die Sicherheit und den Komfort aller Fahrgäste während der Fahrt zu gewährleisten.

Daher ist es empfehlenswert, vor dem Besuch eines Freizeitparks, bei dem eine Fahrt mit Achterbahnen geplant ist die individuellen Sicherheitsvorkehrungen und Beschränkungen des Parks zu prüfen um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.






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