Kratzer auf Terrassenplatten – Rechtliche Möglichkeiten und Verbraucherrechte bei Beschädigungen durch Alltagsgegenstände
Wie sollten Verbraucher in der Situation reagieren, wenn Terrassenplatten durch alltägliche Gartenmöbel beschädigt werden?
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Die Erfahrung eines Verbrauchers mit Terrassenplatten von Woehe wirft zahlreiche Fragen auf. *Kratzer in der Beschichtung durch Plastikstühle sind kein Einzelfall*. Nach dem ersten Grillnachmittag auf der neu verlegten Terrasse mit mokkabraunen Platten erschienen unschöne, weiße Kratzer. Ein Umstand – der frustriert. Bereits beim Verschieben eines einfachen Plastikstuhls entstehen unerwünschte Spuren. Aber ist das wirklich normal?
Bei den getesteten, weißen Plastikstühlen zeigt sich das gleiche Problem. Auch ein Spielzeugtraktor und ein Plastikhaus hinterlassen Spuren auf den Platten. Der Verbraucher ist verständlicherweise unzufrieden und sieht sich gezwungen, den Hersteller zu kontaktieren. Die Rückmeldung des Außendienstmitarbeiters: „Nutzen Sie unseren Kratzentferner.“Dies führt zu zusätzlich dazu Frustration. Die Frage bleibt: Soll ich tatsächlich jede Woche über meine Terrasse kriechen um die Schäden zu beheben?
Im Zuge der Kommunikation mit dem Hersteller wird eine Sachmangelanzeige eingereicht. Der Außendienstmitarbeiter besichtigt die Platten erneut und bestätigt, dass sie dem Qualitätsstandard entsprechen. Doch hier liegt das Problem. *Der Verbraucher kann nicht nachvollziehen, wieso Terrassenplatten die zur Verwendung den Gebrauch im Freien ausgelegt sind, solche Schäden durch alltägliche Nutzung nicht standhalten.*
Die Ursachen für diese Kratzer scheinen in der speziellen „antimoos“ Beschichtung zu liegen. Diese Beschichtung soll zwar vor Moosbildung schützen bringt jedoch ungewollte Nebeneffekte mit sich. *Die Kratzer verwittern nicht, egal ob es sandige Schuhe oder Möbel sind die betreffend die Platten geschoben werden.* Ein weiteres erhebliches Problem ist der Farbunterschied der entsteht, wenn der Kratzentferner verwendet wird.
Wie kann der Verbraucher dagegen vorgehen?Bei solch einem Sachmangel—unter Berücksichtigung des § 434 BGB—stellt sich die Frage, ob dieser Mangel tatsächlich vorliegt. Die Platten sollten für den vorgesehenen Gebrauch geeignet sein. Das Aufstellen von Gartenstühlen gehört definitiv dazu.Der Hinweis des Verbrauchers, selbst eine andere Platte ohne diese beschichtete Variante wählen zu dürfen, bleibt ungehört.
Wichtig ist die Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten. Ein Rechtsbeistand könnte ratsam sein. Sollte der Verbraucher einen Gutachter hinzuziehen oder eine Klage erwägen?Vorab ist es jedoch empfehlenswert, das sogenannte „Qualitätsprotokoll“ zu verlangen. Jene Dokumentation könnte der 🔑 sein ´ um aufzuzeigen ` dass die Platten nicht die zugesicherte Qualität bieten.
Die individuellen Erfahrungen zeigen auch: Dass Verbraucherverhalten unterschiedlich ist. *Ein interner Vergleich mit anderen Käufern zu ähnlichen Produkten könnte an dieser Stelle hilfreich sein.* So berichten andere Verbraucher von ähnlichen Problemen freilich in verschiedenen Jahren und unter anderen Umständen. *Das Hauptproblem bleibt: Der Hersteller muss Verantwortung für seine Produkte übernehmen.*
Unabhängig von der persönlichen Situation des Verbrauchers ist es unerlässlich die Kommunikation aufrechtzuerhalten. Ein Verständnis für die eigenen Rechte und Pflichten und ebenfalls das Wissen um mögliche rechtliche Schritte ist der erste Schritt zur Lösung des Problems. Rechtsschutzversicherungen können in solchen Fällen von großem Wert sein.Ist der Frust nicht weiterhin auszuhalten und wird keine Einigung erzielt, bleibt der Gang zum Anwalt möglicherweise der nächste logische Schritt.
Die Erfahrung eines Verbrauchers mit Terrassenplatten von Woehe wirft zahlreiche Fragen auf. *Kratzer in der Beschichtung durch Plastikstühle sind kein Einzelfall*. Nach dem ersten Grillnachmittag auf der neu verlegten Terrasse mit mokkabraunen Platten erschienen unschöne, weiße Kratzer. Ein Umstand – der frustriert. Bereits beim Verschieben eines einfachen Plastikstuhls entstehen unerwünschte Spuren. Aber ist das wirklich normal?
Bei den getesteten, weißen Plastikstühlen zeigt sich das gleiche Problem. Auch ein Spielzeugtraktor und ein Plastikhaus hinterlassen Spuren auf den Platten. Der Verbraucher ist verständlicherweise unzufrieden und sieht sich gezwungen, den Hersteller zu kontaktieren. Die Rückmeldung des Außendienstmitarbeiters: „Nutzen Sie unseren Kratzentferner.“Dies führt zu zusätzlich dazu Frustration. Die Frage bleibt: Soll ich tatsächlich jede Woche über meine Terrasse kriechen um die Schäden zu beheben?
Im Zuge der Kommunikation mit dem Hersteller wird eine Sachmangelanzeige eingereicht. Der Außendienstmitarbeiter besichtigt die Platten erneut und bestätigt, dass sie dem Qualitätsstandard entsprechen. Doch hier liegt das Problem. *Der Verbraucher kann nicht nachvollziehen, wieso Terrassenplatten die zur Verwendung den Gebrauch im Freien ausgelegt sind, solche Schäden durch alltägliche Nutzung nicht standhalten.*
Die Ursachen für diese Kratzer scheinen in der speziellen „antimoos“ Beschichtung zu liegen. Diese Beschichtung soll zwar vor Moosbildung schützen bringt jedoch ungewollte Nebeneffekte mit sich. *Die Kratzer verwittern nicht, egal ob es sandige Schuhe oder Möbel sind die betreffend die Platten geschoben werden.* Ein weiteres erhebliches Problem ist der Farbunterschied der entsteht, wenn der Kratzentferner verwendet wird.
Wie kann der Verbraucher dagegen vorgehen?Bei solch einem Sachmangel—unter Berücksichtigung des § 434 BGB—stellt sich die Frage, ob dieser Mangel tatsächlich vorliegt. Die Platten sollten für den vorgesehenen Gebrauch geeignet sein. Das Aufstellen von Gartenstühlen gehört definitiv dazu.Der Hinweis des Verbrauchers, selbst eine andere Platte ohne diese beschichtete Variante wählen zu dürfen, bleibt ungehört.
Wichtig ist die Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten. Ein Rechtsbeistand könnte ratsam sein. Sollte der Verbraucher einen Gutachter hinzuziehen oder eine Klage erwägen?Vorab ist es jedoch empfehlenswert, das sogenannte „Qualitätsprotokoll“ zu verlangen. Jene Dokumentation könnte der 🔑 sein ´ um aufzuzeigen ` dass die Platten nicht die zugesicherte Qualität bieten.
Die individuellen Erfahrungen zeigen auch: Dass Verbraucherverhalten unterschiedlich ist. *Ein interner Vergleich mit anderen Käufern zu ähnlichen Produkten könnte an dieser Stelle hilfreich sein.* So berichten andere Verbraucher von ähnlichen Problemen freilich in verschiedenen Jahren und unter anderen Umständen. *Das Hauptproblem bleibt: Der Hersteller muss Verantwortung für seine Produkte übernehmen.*
Unabhängig von der persönlichen Situation des Verbrauchers ist es unerlässlich die Kommunikation aufrechtzuerhalten. Ein Verständnis für die eigenen Rechte und Pflichten und ebenfalls das Wissen um mögliche rechtliche Schritte ist der erste Schritt zur Lösung des Problems. Rechtsschutzversicherungen können in solchen Fällen von großem Wert sein.Ist der Frust nicht weiterhin auszuhalten und wird keine Einigung erzielt, bleibt der Gang zum Anwalt möglicherweise der nächste logische Schritt.