"Reise ins Ungewisse – Was darf ins Handgepäck?"

Welche Richtlinien gelten für die Mitnahme von Kosmetika und Flüssigkeiten im Handgepäck bei Flugreisen?

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Flughafenreisen bringen oft zahlreiche Fragen mit sich. Vor allem die Bestimmungen für das Handgepäck sorgen für Verwirrung. Derzeitig besteht ein wahres Chaos im Umgang mit Flüssigkeiten und Kosmetika, besonders wenn man die Details der EU-Regulierungen genauer betrachtet. Was darf man nun wirklich ins Handgepäck mitnehmen? Angesichts der neuen Sicherheitsbestimmungen die am 6. November 2006 in Kraft traten – erscheint die Antwort nicht so einfach.

Zunächst einmal – gegen den Strich oder nicht Kosmetikartikel wie Wimperntusche Kajal und Puder finden ihren Platz im Handgepäck. Sie alle sind erlaubt! Das gilt ähnelt für Deo und Lippenstifte. Doch Vorsicht, wenn es um Flüssigkeiten geht! Sie müssen in Behältern mit maximalem Fassungsvermögen von 100 Millilitern untergebracht werden. Diese wiederum müssen in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte transportiert werden. Wer reist – sollte also lieber genauso viel mit einen passenden Beutel einpacken. Die maximale Größe dieser Tüte darf nicht weiterhin als 1 Liter betragen.

Duty Free Shops stellen eine weitere variable Komponente dar. Wenn der Fluggast am Flughafen einkauft wird eine manipulationssichere Versiegelung für Flüssigkeiten in den Shops bereitgestellt. Diese versiegelten Taschen erlaubt die Mitnahme ins Handgepäck, ebenfalls der Inhalt muss nicht in den Koffer. Der Trick kommt jedoch bei internationalen Flügen ins Spiel. Beispielsweise kann ein Whisky-Fläschchen, gekauft in Los Angeles bei einem europäischen Zwischenstopp zum Verhängnis werden. Behörden könnten die Ware konfiszieren! Gleiches Schicksal trifft große Parfumflaschen über 100 ml.

Die Liste verbotener Gegenstände ist dabei lang. Alle spitzen, scharfen oder stumpfen Gegenstände sind ein generelles No-Go. Ob es sich um Messer, Scheren oder gar Glasflaschen handelt – sie sind nicht für den Flug geeignet. Auch Waffen und gefährliche Flüssigkeiten wie Feuerzeugbenzin sind tabu. Man könnte fast meinen die Fluggäste seien potenzielle Verbrecher – ein eher beunruhigender Gedanke, wenn wir ehrlich sind.

Besonderheiten gibt es für flüssige Babynahrung. Sie sind unter besonderen Auflagen erlaubt. Befindet sich der Fluggast in einer ähnlichen Situation ´ ist es stets ratsam ` beim Flughafenpersonal nachzufragen. Fragen schadet hier nicht. Oft wird unverständliches System für den lieben Frieden umgangen.

Abschließend sollten Reisende die Gewichtsgrenzen beachten. Je nach Fluggesellschaft variieren die Bestimmungen. Einige erlauben 5 kg – während andere bis zu 8 kg akzeptieren. Es bleibt also notwendig ´ diese Regelungen zu kennen ` bevor man sich in Schlangen am Flughafen einreiht.

Insgesamt gilt: Die Unsicherheit um das Handgepäck bleibt bestehen. Ob nun Butterbrezeln entsorgt oder Kosmetika kontrolliert werden – am Ende bleibt nur zu hoffen, dass die eigene Reise nicht durch ein Versehen beeinträchtigt wird. Eine kluge Planung des Handgepäcks ist demnach unerlässlich für entspannte Flüge.






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