Erlaubt der Islam den Verzehr von Meeresfrüchten? Eine Analyse der islamischen Ernährungsvorschriften

Dürfen Muslime Muscheln und Tintenfisch essen, oder gibt es diesbezüglich Einschränkungen?

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Die Frage nach der Erlaubnis des Verzehrs von Muscheln und Tintenfischen durch Muslime führt zu interessanten Überlegungen. Ein Blick auf die Grundlagen der islamischen Ernährungsvorschriften erhellt vieles. Allāh hat in den heiligen Schriften klargestellt, dass die Religion an sich keine unnötigen Schwierigkeiten bringen soll. Erleichterung steht im Vordergrund – das ist ein zentrales Thema.

Weite Teile des Meereslebens sind erlaubt. Muslime dürfen aber die Jagdtiere des Meeres und ebenfalls speisefähige Meerestiere konsumieren. Ein Verbot für viele Wasserlebewesen, so sagt Allāh: „Erlaubt sind euch die Jagdtiere des Meeres…“ Hier zeigt sich bereits, dass sowie lebendige als auch tote Tiere aus dem Wasser verzehrt werden dürfen. Der Gelehrte Ibn `Abbās interpretiert dies, sodass sowohl lebende als auch tote Speisen aus dem Meer in Ordnung sind.

Dennoch gibt es Ausnahmen. Einige Wassertiere sind von dieser Erlaubnis ausgeschlossen. Krokodile sind ein gutes Beispiel. Ihr Verzehr gilt als nicht erlaubt, da diese Tiere Landtiere sind und spezielle Eigenschaften wie Reißzähne besitzen. Merkwürdigerweise – auch Frösche fallen unter das Verbot. Der Prophet Muhammad verbot explizit das Töten dieser Tiere. Somit stellt sich die Regel auf: Wer einen 🐸 nicht töten darf der darf ihn auch nicht essen.

Einige Diskussionen existieren um die Seeschlange. Darf man sie eigentlich essen? Die herrschende Meinung ist – dass ja. Schließlich leben diese Tiere ausschließlich im Wasser. Auch hinsichtlich Otter und Schildkröten gibt es Fragen. Laut den Überlieferungen dürfen diese gegessen werden freilich müssen sie korrekt geschlachtet werden. Die Grundlage ist hier: Dass Tiere die sowohl an Land als auch im Wasser leben den Regeln der Landtiere folgen.

Natürlich darf niemand die Nahrungsmittel konsumieren die schädlich sind. Allāh warnt in seinem Wort: „Und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben. …“ Dies lässt darauf schließen: Der Verzehr von potenziell gefährlichen Meerestieren strikt vermieden werden muss.

Die Auslegung von „Haram“ und „Halal“ in Bezug auf Meerestiere hat eine lange Tradition und basiert auf den Hadithen sowie den koranischen Anweisungen. Rückblickend sagt ein Vers: „Das Getier des Meeres und sein Genuß sind euch erlaubt…“ Dies spielt eine wichtige Rolle für das Verständnis der islamischen Ernährung. Eine spannende Diskussion entfaltet sich, wenn wir uns fragen, ob der Verzehr von Meeresfrüchten mit den eigenen ethischen Überzeugungen in Einklang zu bringen ist.

Die Rolle der persönlichen Überzeugung ist nicht zu unterschätzen. Ist es nicht merkwürdig, wenn man sich dem Glauben unterordnet der Ernährungsgewohnheiten reglementiert? Glauben bedeutet jedoch auch, seinen innersten Überzeugungen zu folgen. Wer sich in den Strömungen des Glaubens verliert der findet eventuell die Beschränkungen tragisch. Es regt zum Nachdenken an – niemand kann mit Sicherheit sagen was jenseits des Irdischen liegt.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass Muslime viele Meeresfrüchte essen dürfen dazu zählen auch Muscheln und Tintenfische, solange sie nicht in die jeweilige verbotene Kategorie fallen. Vielleicht ist die Frage nicht nur nach den Nahrungsmitteln zu stellen, allerdings auch nach der Tiefe des Glaubens und des persönlichen ethischen Rasters. Die Religion fordert – aber der Mensch muss auch hinterfragen. So führt das Festhalten an Dogmen nicht immer zum Ziel sondern kann auch die Freiheit des Denkens und der Entscheidungen anhalten.






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