Fragestellung: Wie erfolgt die korrekte buchhalterische Behandlung einer Ersatzanschaffung für einen PC Monitor im SKR 03 und welche Abschreibungsmethoden sind anzuwenden?

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Die Buchung eines neuen PC Monitors stellt die meisten Unternehmen vor Herausforderungen. Ein ausgefallener Monitor erfordert oft eine Ersatzanschaffung und die korrekte buchhalterische Erfassung ist entscheidend. Der Standardkontenrahmen SKR 03 bietet hierzu klare Richtlinien.

Zunächst – bei der Einbuchung des Monitors lautet der richtige Buchungssatz in der Regel: 90 0480 an 1200. Dies deutet darauf hin – dass der Monitor als Anlagegut angesehen wird. Wichtig ist jedoch zu beachten – die Abschreibung des Monitors. Der Monitor könnte unter verschiedenen Bedingungen abgerechnet werden.

Ein zentralerDiskussionspunkt ist die Frage, ob der Monitor als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) gilt. Diese Einstufung ist relevant für die Abschreibung. Ein GWG kann in der Regel im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Für Monitor und Co. gilt jedoch – dass sie in der Regel nicht als GWG angesehen werden können. Ein Monitor ist oft Bestandteil eines PCs und kann in diesem Zuge als unselbstständige Ergänzung betrachtet werden.

So bleibt die Frage ebenso wie lange der Monitor abgeschrieben werden sollte. Bei Zuordnung zu einem PC – sollte der Monitor über die reguläre Nutzungsdauer des PCs abgerechnet werden. Ein Zeitraum von 3 bis 5 Jahren wird hier als angemessen angesehen – je nachdem, wann der 💻 zuletzt unter die neuen Regelungen fiel.

Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten – fällt der PC unter die Regelungen vor 2008 oder 2008 und später? Die separaten Aufteilungen der Regelungen erfordern spezifisches Wissen. Ein Monitor gilt nicht als selbstständig nutzbar und wird dadurch in diesem Kontext relevant.

Die Problematik wird dann größer, wenn Unternehmen sich entscheiden, Monitore als GWG zu buchen. Eine solche Handlung könnte umgehend durch die Steuerberatung beanstandet werden. Ihre Fachberatung wird in den meisten Fällen darauf hinweisen, dass für solche Anlagen spezifischere Buchungskonten genutzt werden müssen.

Das Konto **0485** beschreibt den Sammelposten ab dem Jahr 2008. Wer moniert: Dass die Buchungen ungenügend sind sollte beachten, dass hier ein Sammelposten angelegt werden muss. Es muss für jedes Buchungsjahr ein eigenes Sachkonto geschaffen werden wie **0486** für das Jahr 2009. Die Abschreibung erfolgt dann über fünf Jahre.

Die richtige Zuordnung der Kosten – die als Betriebsausgaben gelten – sollte nicht vernachlässigt werden. Vor allem die Aufwendungen von 100,- EUR sind dem Konto **6470** zuzuordnen. Diese Schritte zusammengefasst zusammen verursachen einer ordentlichen Buchführung und sorgen für Klarheit bei der steuerlichen Betrachtung.

Zusammengefasst – um die Ausgaben für einen neuen Monitor korrekt zu buchen, bedarf es eines strukturierten Ansatzes. Die Vermeidung von Fehlern in diesem Bereich bleibt von essentieller Bedeutung für die Finanzplanung eines Unternehmens. Vor allem – mit einem Monitor kann schließlich weit weiterhin geleistet werden wie nur auf sein Display zu starren.






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