Fragestellung: Welche Auswirkungen hat eine Persönlichkeitsstörung auf die Musterung zur Bundeswehr?

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Die Frage, ob Menschen mit einer Persönlichkeitsstörung zur Bundeswehr einberufen werden können, beschäftigt viele. Die ZDv 46/1 Musterung liefert wichtige Informationen. In Anlage 3, GNr 13: Psyche, findet man relevante Einzelheiten über psychische Störungen. Es ist wichtig zu wissen – dass nicht alle psychischen Erkrankungen automatisch zu einem Ausschluss führen. Doch welche Störungen ebendies berücksichtigt werden kann variieren.

Wer an einer Persönlichkeitsstörung leidet sollte ernsthaft darüber nachdenken. Ein ärztliches Attest kann erforderlich sein. Ohne ein solches Dokument hat man möglicherweise schlechte Karten. Häufig nehmen die Streitkräfte Kandidaten selbst bei kleineren psychischen Belastungen nicht. Auch wenn man sich wirklich für den Dienst interessiert sollte man vorsichtig sein. Eine negative Eintragung in der Bundeswehrakte könnte künftige Karrierechancen im Staatsdienst gefährden.

Zur Einschätzung: Viele die an einer Persönlichkeitsstörung leiden, könnten dem Dienst als ungeeignet eingestuft werden. Dabei gibt es verschiedene Arten dieser Störungen. Einige sind weniger gravierend und wiegen in der Beurteilung unter Umständen weniger schwer. Auch wenn es nicht einfach ist – die Realität ist, dass viele die ins Bund möchten, trotzdem ihrer Überzeugungen oder ihrer psychischen Verfassung genommen werden.

Vor einiger Zeit war ich selbst Zeuge davon. Es gibt viele Menschen die aufgrund ihrer Überzeugungen, exemplarisch als Pazifisten, zum Bund einberufen wurden. Die Motivation für den Dienst spielt oft eine untergeordnete Rolle. Letztlich kann es ebenfalls einfach eine Frage des Zeitrahmens sein. Mancher erachtet den Wehrdienst als kurze Ausflucht vor dem Zivildienst.

Die Musterung muss allerdings auch psychische Gesundheit berücksichtigen. Bei schwerwiegenden Störungen kann der Dienst als unvereinbar angesehen werden. Psychische Stabilität ist für die Bundeswehr von großer Bedeutung. Bei Unsicherheiten oder Bedenken über den eigenen psychischen Zustand – es ist ratsam, einen Psychologen zu konsultieren.

Im Endeffekt kann also gesagt werden: Dass Menschen mit einer Persönlichkeitsstörung nicht grundsätzlich ausgemustert werden. Doch sollten sie sich über ihre Situation im Klaren sein. Wenn der Dienst zur 🏮 wäre es ratsam die Laufbahn auf eine Weise zu gestalten die keine schwerwiegenden Folgen hat. So bleibt die Frage, ob man später im Staatsdienst Schwierigkeiten wegen der Bundeswehr-Akte hat – beziehungsweise: gibt es auch positive Aspekte im Umgang mit solchen Herausforderungen?






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