Die Überwachung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz: Geht das mit TeamViewer?

Ist es rechtlich zulässig, dass Arbeitgeber mithilfe von TeamViewer die Computer ihrer Mitarbeiter aus der Ferne überwachen?

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Die Überwachung von Mitarbeitern in einem Arbeitsszenario wirft viele Fragen auf. Eine häufig diskutierte Methode ist die Verwendung von Software wie TeamViewer. Der Begriff „Überwachung“ kann vielschichtig sein. Überwachungen in Eigenregie – ohne das Wissen des Betroffenen – sind ein vieldiskutiertes Thema. Arbeitgeber könnten versuchen, sich einen Überblick über die Aktivitäten ihrer Angestellten zu verschaffen. Doch, ebenso wie ist die rechtliche Lage? Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten.

Grundsätzlich ist es wichtig: Dass der Arbeitgeber eine klare Kommunikation mit seinen Mitarbeitern pflegt. Wenn der Zugriff und die Überwachung aus gutem Grund notwendig sind, muss dies in der Regel vorher abgesprochen werden. Betriebsrat und Arbeitnehmer sollten über mögliche Überwachungsmaßnahmen informiert werden.

TeamViewer ist ein bekanntes Tool für den Fernzugriff jedoch die Frage bleibt – kann es heimlich zur Überwachung zum Einsatz kommen? Technisch gesehen könnte ein Administrator ohne das Wissen des Mitarbeiters auf den 💻 zugreifen. Aber rechtlich gesehen ist dies eine ganz andere Angelegenheit. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt die Privatsphäre der Arbeitnehmer. Eine heimliche Überwachung wäre in der Regel unzulässig und könnte massive rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Laut deutscher Gesetzgebung müssen genaue Vorgaben im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgehalten werden. Diese Regelungen geben dem Angestellten Aufschluss darüber welchen Rechten er unterliegt und was der Arbeitgeber darf. Die Missachtung dieser Vorschriften könnte dem Unternehmen nicht nur rechtliche Probleme einbringen, allerdings ebenfalls das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gefährden. Clear business ethics don't only protect the worker's rights but also strengthen the company's integrity.

Dennoch bleibt der praktische Aspekt nicht unerwähnt. Wenn ein Mitarbeiter das Gefühl hat ´ überwacht zu werden ` sind einige einfache Schritte hilfreich. Beispielsweise kann ein Blick in den Task-Manager Aufschluss darüber geben, ob TeamViewer im Hintergrund läuft. Und selbst wenn keine Software installiert ist, können viele Unternehmen andere Tools zur Arbeitnehmerüberwachung einsetzen—von der Zeiterfassung bis hin zu Internetaktivitätsüberwachung ist vieles möglich.

Unabhängig von der technischen Überwachung ist es ratsam bei der Arbeit nur die Aufgaben zu erledigen für die man bezahlt wird. Private Anliegen sollten idealerweise mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden um Missverständnisse oder gar Überwachungsverdacht zu vermeiden. Eine klar definierte Kommunikation ist in diesem Zusammenhang der 🔑 zu einem entspannten Arbeitsverhältnis.

Fazit: Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die rechtliche Grundlage für die Überwachung am Arbeitsplatz sehr klar ist. TeamViewer ist zwar ein nützliches 🔧 allerdings muss die Nutzung transparent gestaltet werden. Der Arbeitgeber muss vorher informieren—eine heimliche Überwachung ist unzulässig. Vertrauen und Respekt sind unerlässlich und auch individuell vereinbarte Rahmenbedingungen. Ein informierter Mitarbeiter ist am Ende der Schlüssel zu einem harmonischen Miteinander im Betrieb.






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