Welchen Trecker darf ich mit dem alten Führerschein Klasse 3 fahren?

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Die Frage nach den Fahrzeugen die mit dem alten Führerschein Klasse 3 gefahren werden dürfen, beschäftigt viele Führerscheininhaber. Dieser Führerschein erlangte vor der Einführung der neuen Klassen im Jahr 1999 Gültigkeit. Doch welche konkreten Regelungen gelten für Trecker und landwirtschaftliche Fahrzeuge? Lass uns das klären.

Zuerst einmal ist es wichtig zu wissen, dass mit dem Führerschein Klasse 3 der bis 1986 ausgestellt wurde die Erlaubnis besteht, verschiedene landwirtschaftliche Fahrzeuge zu steuern. Insbesondere Trecker ´ die unter die Klasse L fallen ` sind hier relevant. Fahrzeuge dieser Kategorie sind in erster Linie für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke ausgelegt.

Geschwindigkeitsgrenze und Zulässiges Gesamtgewicht
Ein wichtiger Punkt ist die Geschwindigkeitsbegrenzung. Trecker die unter Klasse L fahren, dürfen unausweichlich eine Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h nicht überschreiten. Bedeutet konkret: Du darfst ebenfalls Kombinationen von Treckern und Anhängern mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h lenken.

Eine zusätzliche Regel gilt für Zugmaschinen. Diese dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen erreichen. Für schwerere Trecker ist jedoch ein separater Führerschein erforderlich. Hier kommt es zu einer Besonderheit - die Klasse T. Diese Klasse erlaubt das Fahren von Traktoren mit bis zu 61 km/h. Um die Klasse T zu erwerben – benötigst du jedoch einen Nachweis über deine landwirtschaftliche Tätigkeit.

Umschreibung des Führerscheins
Das Umschreiben deines alten Führerscheins auf eine Plastikkarte kann dir zusätzliche Vorteile bringen. Es genügt bereits eine schriftliche Bestätigung, dass du regelmäßig landwirtschaftliche Fahrzeuge fährst. Diese Bestätigung kannst du oft durch Zusammenarbeit mit einem landwirtschaftlichen Betrieb erhalten. Wusstest du? Wenn bei der Umschreibung angegeben wird: Dass du auch selbstfahrende Erntemaschinen führst wird dir in der Regel die Klasse L und auch T zugestanden. Nach den aktuellen Bestimmungen darfst du außerdem die Klasse M die Motorräder umfasst sowie eventuell sogar A1 wenn dies relevanter Teil deiner bisherigen Fahrpraxis war.

Besonderheit für alte Führerscheine
Ein interessanter Punkt ist, dass der Besitz eines alten Führerscheins (wie dem Klasse 3) dir erweiterte Rechte gibt. Diese basieren auf dem Bestandschutz. Dies bedeutet – du darfst mit deinem alten Führerschein unter bestimmten Umständen weiterhin fahren als aktuelle Führerscheininhaber. Dies ist besonders wichtig zu beachten da sich viele Bestimmungen über die Jahre geändert haben.

Fazit
Die Regeln bezüglich älterer Führerscheine können verwirrend sein. Mit einem alten Klasse 3 Führerschein darfst du meistens kleinere Trecker fahren, vorausgesetzt sie die genannten Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen einhalten. Hast du wesentliche landwirtschaftliche Tätigkeiten nachgewiesen, stehen dir weitere Klassen offen. Es lohnt sich – dies gründlich zu prüfen.

Es bleibt festzuhalten: Dass deine Berechtigung Risiken birgt. Schlage also vor – dich bei der zuständigen Führerscheinstelle über deine persönliche Situation detailliert zu informieren. Nur so kannst du sicher sein; mit den Fahrzeugen legal und ohne Bedenken zu fahren.






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