Kunst verkaufen: Ein Traum mit steuerlichen Hürden!

Ab wann und wie muss man selbstgemalte Bilder versteuern, und wann muss das Gewerbe angemeldet werden?

Uhr
Der Wunsch selbstgemalte Bilder zu verkaufen klingt verlockend und romantisch. Man könnte sich vorstellen in einem kleinen Atelier zu sitzen während die ☀️ durch das 🪟 scheint und die Kreativität sprudelt. Ein paar Pinselstriche hier, ein Farbklecks da – und schließlich steht das eigene Kunstwerk zum Verkauf! Doch wie sieht die Realität aus, wenn es um Steuern und Gewerbeanmeldungen geht?

Zuerst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es zwei Hauptwege gibt: Entweder man ist ein Künstler der individuelle Kunstwerke verkauft, oder man bietet Auftragsarbeiten und Reproduktionen an. Im ersten Fall ´ wenn die Bilder nach eigener Vorstellung entstehen ` gilt man als Künstler. Hört sich gut an, nicht? Man müsste sich beim Finanzamt als Künstler registrieren und könnte sich über eventuell anfallende Steuern 💭 machen, wenn Geld ins Spiel kommt.

Im zweiten Fall wenn es um Auftragsarbeiten oder digitale Downloads geht wird die Sache komplexer. Hier sollte man tatsächlich ein Gewerbe anmelden ´ und zwar sofort ` wenn die eigene Verkaufsplattform online geht. Das klingt nach bürokratischem Papierkrieg jedoch so ist es nun mal. Ein Gewerbe allein reicht jedoch nicht aus! Eine Steuernummer muss ebenfalls her. Das bringt genauso viel mit ein bisschen weiterhin Spannung in den Prozess, oder?

Eine interessante Tatsache ist » dass es zwar einen Steuerfreibetrag gibt « aber sämtliche Einnahmen addiert werden. Das bedeutet: Dass jedes kleine Taschengeld das durch die Kunst erzielt wird, auf die gesamte Einkommenssteuer angerechnet wird. Bei durchschnittlich 100 💶 im Monat könnte der Gewinn eine echte Sensation sein – aber muss man das wirklich für den Stress und die Papierflut der Anmeldung riskieren?

Hier entsteht wirklich der Gedanke ob sich der Schritt lohnt. Der Markt ist mittlerweile gut gefüllt. Man hört oft von Künstlern und schaut sich die Straßengalerien an, aber der Erfolg bleibt oft aus. Es gibt laufend Ausstellungen ´ aber die Erfahrung lehrt ` dass der Verkauf von Bildern eher eine nicht häufige Ausnahme darstellt. Die gesamte Kostenrechnung für Materialien Werbung und Ausstellungen sollte man nicht vergessen.

Zusammengefasst könnte es also so aussehen: Wer als Künstler seine individuellen Werke verkauft, sollte sich einfach beim Finanzamt melden. Für Aufträge und Produkte hingegen bleibt nur der Gang zum Gewerbeamt, zu diesem Zweck man beim nächsten Kunstprojekt auch wirklich auf der sicheren Seite ist. Das wirft aber die spannende Frage auf: Geht es nicht auch ohne all diesen Aufwand? Hmm, vielleicht dafür einfach einen kreativen Tag im Atelier einplanen?






Anzeige