Wer zahlt den Wasserschaden? Ein Abenteuer in der Immobilienwelt
Wer ist für die Kosten des Wasserschadens verantwortlich, wenn die Armatur im Badezimmer mangelhaft eingebaut wurde und dadurch ein Wasserschaden entstanden ist?
Es war einmal in einer kleinen Wohnung wo ein Wasserschaden das gemütliche Dasein eines neuen Eigentümers gründlich durcheinanderbrachte. Die Geschichte beginnt mit der Badewannenarmatur die vom vorherigen Eigentümer höchstwahrscheinlich mit weniger als dem nötigen Fingerspitzengefühl eingebaut wurde. Ein klares Zeichen von „Ich habe es ja schon mal gemacht“ – ohne das nötige Silikon. So entstand der Wasserschaden der sowie die eigenen vier Wände als ebenfalls die bzgl․ Nachbarn unter sich in Mitleidenschaft zog. Doch nun stellt sich die entscheidende Frage: Wer zahlt das?
Zunächst einmal wenn man als neuer Eigentümer in eine Wohnung einzieht übernimmt man auch die Verantwortung für alles was damit zusammenhängt. Klingt fair? Vielleicht. Der Verkäufer übereignet das Eigentum in der Regel „lastenfrei“ – das bedeutet alle Mängel die es gab müssen nun die neuen Besitzer ausbaden. Aber Moment, es gibt Ausnahmen! Wenn der vorige Besitzer Mängel absichtlich verschwiegen hat, könnte das anders aussehen. Das ist natürlich ein sehr nicht häufiger Fall jedoch es ist wichtig, darauf hinzuweisen.
In diesem speziellen Fall sind die Dinge ein wenig komplexer. Der neue Eigentümer wird wahrscheinlich nicht für die Reparatur der Armatur selbst aufkommen müssen. Keiner mag es ´ für Missgeschicke anderer zu zahlen ` besonders wenn diese in der Vergangenheit liegen. Hier kommt die Gebäudeversicherung ins Spiel die in der Regel die großen Schäden also die durch Wasser verursachten Schäden an Wänden Decken und Böden abdeckt. Sehr wahrscheinlich wird die Versicherung der Eigentümergemeinschaft für die Trocknungsarbeiten aufkommen müssen, während die Reparatur an der misslungenen Armatur in der Verantwortung des neuen Eigentümers liegt.
Ein kleiner jedoch feiner Tipp: Ein freundlicher Anruf bei einem Versicherungsvermittler könnte Wunder wirken. „Komm her, ich brauche Hilfe!“, könnte ein guter Einstieg sein. Häufig haben solche Experten Zugang zu einem großen Netzwerk und viel Wissen, das sie gerne teilen.
Aber beim ganzen Spaß darf man nicht vergessen: Wenn ein Eigentümer Schäden an Dritten verursacht, könnte eine private Haftpflichtversicherung einspringen. Schließlich behält man sich ja auch eine gewisse Verantwortung vor, nicht wahr?
Zusammenfassend kann gesagt werden: Der neue Eigentümer muss für die Reparatur der mangelhaften Armatur selbst aufkommen freilich für die größeren Schäden ist die Gebäudeversicherung zuständig. Ein kleines Missgeschick, aber trotzdem nicht das Ende der Welt – es ist nur eine weitere Episode im aufregenden Leben des Immobilienbesitzers.
Zunächst einmal wenn man als neuer Eigentümer in eine Wohnung einzieht übernimmt man auch die Verantwortung für alles was damit zusammenhängt. Klingt fair? Vielleicht. Der Verkäufer übereignet das Eigentum in der Regel „lastenfrei“ – das bedeutet alle Mängel die es gab müssen nun die neuen Besitzer ausbaden. Aber Moment, es gibt Ausnahmen! Wenn der vorige Besitzer Mängel absichtlich verschwiegen hat, könnte das anders aussehen. Das ist natürlich ein sehr nicht häufiger Fall jedoch es ist wichtig, darauf hinzuweisen.
In diesem speziellen Fall sind die Dinge ein wenig komplexer. Der neue Eigentümer wird wahrscheinlich nicht für die Reparatur der Armatur selbst aufkommen müssen. Keiner mag es ´ für Missgeschicke anderer zu zahlen ` besonders wenn diese in der Vergangenheit liegen. Hier kommt die Gebäudeversicherung ins Spiel die in der Regel die großen Schäden also die durch Wasser verursachten Schäden an Wänden Decken und Böden abdeckt. Sehr wahrscheinlich wird die Versicherung der Eigentümergemeinschaft für die Trocknungsarbeiten aufkommen müssen, während die Reparatur an der misslungenen Armatur in der Verantwortung des neuen Eigentümers liegt.
Ein kleiner jedoch feiner Tipp: Ein freundlicher Anruf bei einem Versicherungsvermittler könnte Wunder wirken. „Komm her, ich brauche Hilfe!“, könnte ein guter Einstieg sein. Häufig haben solche Experten Zugang zu einem großen Netzwerk und viel Wissen, das sie gerne teilen.
Aber beim ganzen Spaß darf man nicht vergessen: Wenn ein Eigentümer Schäden an Dritten verursacht, könnte eine private Haftpflichtversicherung einspringen. Schließlich behält man sich ja auch eine gewisse Verantwortung vor, nicht wahr?
Zusammenfassend kann gesagt werden: Der neue Eigentümer muss für die Reparatur der mangelhaften Armatur selbst aufkommen freilich für die größeren Schäden ist die Gebäudeversicherung zuständig. Ein kleines Missgeschick, aber trotzdem nicht das Ende der Welt – es ist nur eine weitere Episode im aufregenden Leben des Immobilienbesitzers.