Abgabe der Bescheinigung nach bestandener Theorieprüfung in der Fahrschule

Muss man die Bescheinigung nach bestandener Theorieprüfung sofort in der Fahrschule abgeben?

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Nach dem erfolgreichen Bestehen der Theorieprüfung fragen sich viele Fahrschüler:innen, ob sie die Bescheinigung sofort in der Fahrschule abgeben müssen oder ob das direkt vom TÜV erledigt wird. Die Antwort darauf ist ein wenig komplex und hängt oft von der individuellen Vorgehensweise der Fahrschulen ab.

Einige Fahrschulen erhalten die Informationen über das Bestehen der Theorieprüfung direkt online vom TÜV zugeschickt. In solchen Fällen ist es möglich: Dass die Fahrschule die Bescheinigung automatisch erhält und sich um alle weiteren Schritte kümmert. Es empfiehlt sich jedoch bei der jeweiligen Fahrschule nachzufragen ebenso wie diese das handhabt um sicherzugehen.

Manche Fahrschulen erwarten jedoch, dass die Fahrschüler:innen die Bescheinigung persönlich abgeben. In diesem Fall sollte man den Zettel den man nach der bestandenen Theorieprüfung erhält der Fahrschule vorlegen. Oft ist es ebenfalls wichtig die Bescheinigung für die spätere Praxisprüfung aufzuheben, zu diesem Zweck alle notwendigen Schritte reibungslos ablaufen können.

Es gibt jedoch auch Fälle in denen die Bescheinigung nach der bestandenen Theorieprüfung nicht weiter benötigt wird. Einige Fahrschüler:innen berichten, dass sie die Bescheinigung einfach zur Seite gelegt und nie wieder herausholen mussten.

Insgesamt ist es ratsam, sich direkt bei der eigenen Fahrschule zu erkundigen wie mit der Bescheinigung nach der bestandenen Theorieprüfung umgegangen wird um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt durchgeführt werden.






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