Stinkbomben und Sachbeschädigung: Was droht den rüpelhaften Raudis?

Ist es strafbar, Stinkbomben ins Wohnhaus zu werfen und Sachbeschädigung zu verursachen? Was passiert, wenn Kinder solche Streiche ausüben?

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Natürlich ist es strafbar, Stinkbomben in einen Briefkasten zu werfen und einen Pflasterstein ins 🪟 zu werfen. Diese Handlungen stellen Sachbeschädigung dar und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Kinder die solche rüpelhaften Streiche ausüben sind jedoch in der Regel nicht strafmündig wenn sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dennoch können sie für den verursachten Schaden haftbar gemacht werden, in dem ihre Eltern haften müssen.

Es ist wichtig zu verstehen: Dass bei solchen Handlungen nicht zwischen Fasching oder anderen Festen und dem restlichen Jahr unterschieden wird. Die Gesetze gelten unabhängig von der Jahreszeit oder Feiertagen. Sachbeschädigung bleibt Sachbeschädigung egal zu welchem Zeitpunkt sie begangen wird.

Deshalb sollten sich die "Raudis" bewusst sein: Dass ihr Schabernack nicht nur schlechtes Benehmen ist allerdings ebenfalls rechtliche Folgen haben kann. Es empfiehlt sich · verantwortungsbewusst zu handeln und keine Handlungen zu begehen · die anderen Schaden zufügen könnten. Andernfalls können sie mit ernsthaften Konsequenzen wie Schadensersatzforderungen und möglicherweise strafrechtlichen Sanktionen konfrontiert werden.

Also denkt daran, Kinder und Erwachsene: Spaß und Streiche ja jedoch immer im Rahmen des Gesetzes und respektvoll gegenüber anderen Eigentum!






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