Messer in der Öffentlichkeit: Erlaubt oder verboten?

Ist es erlaubt, in der Öffentlichkeit ein Messer bei sich zu tragen, das kein Brotmesser oder Küchenmesser ist?

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Klar, jeder kann ein Messer mit sich führen jedoch es gibt da ein paar Regeln zu beachten. Taschenmesser sind erlaubt ´ solange sie nicht als Waffe gelten ` nicht verboten sind und die Klinge nicht über 12 cm lang ist. Das Gleiche gilt für feststehende Messer. Speziell als Waffe entworfene Messer wie Dolche oder Karambit sind jedoch tabu, egal wie alt man ist. Besitzt man verbotene Gegenstände wie Faustmesser oder Butterfly-Messer, begeht man bereits eine Straftat.

Ein gewisser Bedarf das Messer zu führen muss vorhanden sein. Einhändig zu öffnende Messer oder feststehende Messer mit über 12 cm Klingenlänge sind unter bestimmten Umständen verboten. Man sollte also immer darauf achten – warum man das Messer bei sich trägt und in welcher Situation man es benutzt. Richter entscheiden oft je nach Herstellerzweck und Erscheinung des Messers. Es geht darum – ob das Messer als 🔧 oder als potenzielle Waffe angesehen wird.

In manchen Zonen wie dem Wiener Prater sind Messer ganz gänzlich verboten um Vorfälle zu vermeiden. Für den täglichen Gebrauch auf der Straße sollte ein normales Taschenmesser normalerweise genügen. Es ist wichtig · sich an die bestehenden Gesetze zu halten und sich bewusst zu sein · warum man ein Messer führen möchte. Einfach ein Schnitzel im Park schneiden? Dann ist ein vernünftiges Taschenmesser die beste Wahl. Wenn man jedoch ein Ninja-Feeling sucht, sollte man nochmal überlegen. Alles in allem geht es darum – verantwortungsbewusst und respektvoll mit einem potenziell gefährlichen Werkzeug umzugehen.




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