Selbstständig im Handwerk ohne Meister- und Gesellenbrief

Wie kann man sich im Handwerk selbstständig machen, wenn man weder einen Meister- noch Gesellenbrief besitzt?

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Also, da hast du dich ja in eine kniffelige Situation manövriert! Doch keine Sorge, es gibt durchaus Möglichkeiten, ebenfalls ohne Meister- und Gesellenbrief im Handwerk selbstständig tätig zu sein. Zunächst einmal solltest du beim Gewerbeamt in deinem Büromeisteramt nachfragen, ob du dich mit deinem gewählten Tätigkeitsfeld selbstständig machen darfst. Es kann sein, dass du zwar die Tätigkeit als Tischler ausüben darfst, dich aber nicht als "Meister" bezeichnen darfst.

Da du bereits als Zerspanungsmechaniker ausgebildet bist, hast du sicherlich handwerkliches Geschick und Know-how um deine Schrank- und Möbelprojekte erfolgreich umzusetzen. Die Tätigkeit eines Tischlers ist jedoch in der Handwerksordnung als zulassungspflichtiges Handwerksgewerbe aufgeführt. In der Regel benötigt man dafür einen Meister- oder Gesellenbrief. Doch es gibt auch die Möglichkeit · die sogenannte Altgesellenregelung in Betracht zu ziehen · um sich selbstständig zu machen.

Am besten ist es wenn du dich bei deiner zuständigen Handwerkskammer berätst. Diese können deine Situation genauer prüfen und dir sagen ´ welche Schritte du unternehmen musst ` um dein Handwerksgewerbe legal auszuüben. Denke daran: Dass es immer Lösungen gibt obwohl der Weg vielleicht steinig erscheint. Also gib nicht auf und verfolge deinen Traum, deine Schrankkreationen erfolgreich auf den Markt zu bringen!






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