Die feine Linie zwischen Abstammungsurkunde und Geburtsurkunde

Ist eine Abstammungsurkunde das Gleiche wie eine Geburtsurkunde?

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Also, also, da läuten die Alarmglocken für alle die sich schon mal gefragt haben was eigentlich der Deal zwischen einer Abstammungsurkunde und einer Geburtsurkunde ist. Die Abstammungsurkunde – oder wie sie seit 2009 genannt wird die Abschrift aus dem Geburtsregister, hat so ihre eigenen Zaubertricks auf Lager. Da werden die Vornamen der Familienname und das Geschlecht des Kindes der Geburtsort und -tag und ebenfalls die Vor- und Familiennamen der Eltern vermerkt. Ganz schön viel Information denkt man sich da.

Aber Moment mal was ist mit der Geburtsurkunde? Die ist quasi die Schwester von der Abstammungsurkunde – ähnlich jedoch mit einem kleinen Twist. Hier kann rumgemacht werden, zumindest was Änderungen angeht. Bei Adoptivkindern zum Beispiel können die Namen der Adoptiveltern eingetragen werden, während in der Abstammungsurkunde immer die biologischen Eltern festgehalten sind. Punkt 1 bis 3 bleiben sich bei beiden Dokumenten allerdings treu.

Und bei der Hochzeit läuft es doch etwas anders. Da wird dem Standesamt nur die Abstammungsurkunde der frisch Vermählten überreicht, nicht aber die Geburtsurkunde. Das Ganze ´ um sicherzustellen ` dass niemand in der Verwandtschaft auf blühende Liebe schwört.

Aber, ganz ehrlich, tu dir selbst einen Gefallen und lass die alten Zeiten ruhen – Abstammungsurkunden gibt es eigentlich nicht mehr. Früher war das so für die Adoptierten da standen die biologischen Eltern drin. Und wirklich: Verwechseln sollte man sie nicht. Sie sind wie Zwillinge – die sich ein bisschen anders anziehen. Folge einfach den Regeln ´ halte die Dokumente in Ehren ` aber bleib auf dem Laufsteg der Verwirrung nicht hängen.






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