Krankheitstage im Einzelhandel: Auswirkungen auf die Abschlussprüfung
Kann man aufgrund von vielen Krankheitstagen im Einzelhandel nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden?
Im Einzelhandel gelten bestimmte Regelungen bezüglich der Zulassung zur Abschlussprüfung die nicht nur von den Krankheitstagen abhängen. Obwohl es eine Faustregel gibt, dass man bei Fehlzeiten von über 10% nicht zur Prüfung zugelassen wird, wird dies im Einzelfall betrachtet. Entscheidend ist das Gesamtbild deiner Ausbildung ebenso wie beispielsweise deine berufliche Handlungsfähigkeit und deine Schulnoten. Wenn deine 🎵 gut sind und deine Ausbildung erfolgreich verläuft ´ stehen die Chancen gut ` zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
Es kann sein » dass die IHK genauer hinschaut « wenn die Fehlzeiten auffällig hoch sind. Dennoch gibt es ebenfalls Fälle in denen Auszubildende mit längeren Krankheitszeiten problemlos zur Prüfung zugelassen wurden. Es ist also wichtig – sich nicht zu sehr verrückt zu machen und mit deinem Ausbilder und Lehrern zu sprechen. Sie können dich beraten und gegebenenfalls Fürsprecher für dich sein.
Die Handelskammer betrachtet nicht nur die Anzahl der Krankheitstage » allerdings auch deine Leistungen « deine Zwischenprüfungen und insgesamt deinen Einsatz während der Ausbildung. Wenn du dich sorgst, ob du aufgrund der Krankheitstage nicht zur Prüfung zugelassen wirst, sei offen mit deinen Ausbildern und hole dir Rat ein. Es gibt immer Möglichkeiten Lösungen zu finden und in den allermeisten Fällen wirst du trotz der Krankheitstage zur Abschlussprüfung zugelassen. Also bleib ruhig – vertraue in deine Leistungen und sei proaktiv in der Klärung dieser Sache.
Es kann sein » dass die IHK genauer hinschaut « wenn die Fehlzeiten auffällig hoch sind. Dennoch gibt es ebenfalls Fälle in denen Auszubildende mit längeren Krankheitszeiten problemlos zur Prüfung zugelassen wurden. Es ist also wichtig – sich nicht zu sehr verrückt zu machen und mit deinem Ausbilder und Lehrern zu sprechen. Sie können dich beraten und gegebenenfalls Fürsprecher für dich sein.
Die Handelskammer betrachtet nicht nur die Anzahl der Krankheitstage » allerdings auch deine Leistungen « deine Zwischenprüfungen und insgesamt deinen Einsatz während der Ausbildung. Wenn du dich sorgst, ob du aufgrund der Krankheitstage nicht zur Prüfung zugelassen wirst, sei offen mit deinen Ausbildern und hole dir Rat ein. Es gibt immer Möglichkeiten Lösungen zu finden und in den allermeisten Fällen wirst du trotz der Krankheitstage zur Abschlussprüfung zugelassen. Also bleib ruhig – vertraue in deine Leistungen und sei proaktiv in der Klärung dieser Sache.